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Macht sich der Einfluss des BSW auf die Politiker im Osten durch ihren Aufruf zur Beendigung des Ukraine-Krieges bemerkbar?
Das Buhlen um den Koalitionspartner BSW scheint sich darin zu manifestieren, dass zwei Ministerpräsidenten und einer, der es werden will, sich mit einem Appell zur Beendigung des Ukraine-Krieges zu Wort melden.

CDU-Chef Friedrich Merz intervenierte postwendend: "Russland wird erst zu Gesprächen bereit sein, wenn das Regime von Putin erkennen muss, dass ein weiteres militärisches Vorgehen gegen die Ukraine aussichtslos erscheint", sagte der Unionsfraktionschef.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/
kretschmer-voigt-woidke-ukraine-
verhandlungen-100.html
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Weitere Entscheidung des EuGH: Der Smartphone-Zugriff soll auch bei leichten Straftaten den Ermittlungsbehörden erlaubt sein - findet das Deine Zustimmung?
Unbestritten ist: Wenn die Polizei die Daten eines Smartphones ausliest, dann kann das ein schwerer oder sogar ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte einer Person sein. Dennoch stellten die Richter klar, dass Ermittlungen nicht dadurch behindert werden dürften, dass man die Überwachung dergestalt einschränkt, dass eine effektive Verfolgung von Straftätern nicht mehr möglich wäre.

Sie verbanden allerdings das Recht auf die Smartphone-Überwachung/Auslesung damit, dass die einzelnen Staaten der EU ausreichend präzisieren, wann ein Gerät ausgelesen werden darf. Ebenso ist vor diesem Ermittlungsakt ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde zu beteiligen, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme prüft.

Da in Deutschland die Grenzen für eine solche Auslese-Maßnahme fehlen, muss das Gesetz nachgebessert werden. Es muss genauer die Art der Straftaten festlegen, bei denen das Smartphone überhaupt ausgelesen werden darf.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpoli
tik/eugh-smartphone-zugriff-100.html
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Der EuGH stärkt das Asylrecht für afghanische Frauen - findet das Deine Zustimmung?
Kurz und knapp befindet der EuGH die Repressionen des Taliban-Regimes als so massiv, dass Frauen aus derem Einflussgebiet grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der EU Asyl zu.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/
eugh-asyl-afghanistan-100.html
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Braucht man jetzt noch einen Beleg, dass diese Anti-Israel-Demos ein Nogo auf deutschen Boden?
In Berlin sorgte eine Kundgebung mit Jubelrufen für den iranischen Raketenangriff auf Israel für Aufsehen. Nach der Demonstration versuchte eine 43-Jährige, ein Polizeiauto anzuzünden. Es ist wohl nicht das erste Mal, dass sie gewaltsam vorgeht.

Eine Frau soll nach einer israelfeindlichen Demonstration in Berlin-Wedding versucht haben, einen Gruppenwagen der Polizei anzuzünden. Gegen die 43 Jahre alte Frau wurde Haftbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Brandstiftung erlassen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Frau befindet sich demnach in Untersuchungshaft.

Sie soll nach der Kundgebung unter dem Motto: „Hände weg vom Libanon – Freiheit für Palästina“ am Dienstag in der Müllerstraße im Stadtteil Wedding das Heck des geparkten Polizeiwagens mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und diese entzündet haben. Ein Polizist konnte die Stichflamme löschen, bevor das Feuer auf das Fahrzeug übergreifen konnte. Die Frau ergriff zunächst die Flucht, wurde dann aber festgenommen. In dem Wagen saß zum Tatzeitpunkt ein Polizist.

Die 43-Jährige befindet sich auch deshalb in Haft, um weitere Taten zu verhindern. Sie wurde im August bereits wegen mehrfacher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte angeklagt. Außerdem wird sie beschuldigt, im Januar und im Februar zwei Feuer an der iranischen Botschaft gelegt zu haben.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article253840964/Anti-Israel-Demo-in-Berlin-Frau-wollte-Polizeiwagen-anzuenden.html
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Hat die EU mit ihrer Klage gegen Ungarn recht?
Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen eines Gesetzes, das Haftstrafen für Gruppen vorsieht, die ausländische Gelder für politische Zwecke annehmen. Trotz eines seit Februar laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe die Regierung in Budapest die Rechtslage nicht entsprechend der Beanstandungen geändert. Das Gesetz wurde mit dem „Schutz der nationalen Souveränität“ begründet. Darin sieht die EU-Kommission eine Verletzung der demokratischen Werte und Grundrechte der Union. Mit dem im Dezember 2023 von der ungarischen Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz wurde ein neues Amt ermächtigt, Untersuchungen gegen Tätigkeiten einzuleiten, die aus dem Ausland finanziert werden. Das sei eine Reaktion auf rechtswidrige Angriffe auf die Souveränität Ungarns durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen. Das Amt hat einen weit gefassten Ermessensspielraum für die Ermittlungen. (Reuters)

Die Presse vom 04.10.2024
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