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Anfang-5141 - 145 / 5297 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  EvaHulzinger  24.05.2024 19:47 Uhr
Muss eine Kapitalmarktunion als Wachstumsmotor für Europa her?
Warum kommen die USA aus jeder Krise wirtschaftlich besser heraus als Europa? Diese Frage stellt sich auch heuer wieder, angesichts eines vom IWF prognostizierten Wachstums von 2,7 Prozent für die USA und von lediglich 0,8 Prozent für die Eurozone. Ein nicht unwesentlicher Teil der Antwort liegt im deutlich besser funktionierenden Kapitalmarkt der Vereinigten Staaten. Dieser sorgt vor allem bei jungen und technologiegetriebenen Unternehmen für genügend Risikokapital. Geld, das in Europa von den mehrheitlich Firmen finanzierenden Banken nicht zuletzt aufgrund der strengen Regulierung nicht kommen kann. Ein wichtiger Grund für den in Europa deutlich schlechter ausgeprägten Kapitalmarkt ist – neben kulturellen Unterschieden – wiederum die starke nationalstaatliche Fragmentierung. So gelten etwa nach wie vor Unterschiede in den Bilanzierungs- oder Insolvenzregeln als Hürden für einen einheitlichen Kapitalmarkt. Hier versucht die EU bereits seit der Finanzkrise von 2009, eine stärkere Vereinheitlichung zu schaffen, scheitert aber bisher an der Zurückhaltung der Nationalstaaten. Denn ein einheitlicher Kapitalmarkt würde wohl – wie in den USA – auch eine stärkere Zentralisierung auf ein bis zwei Städte bedeuten. Gerade in kleinen Ländern wie Österreich würden somit beispielsweise lokale Börsen massiv an Bedeutung einbüßen.

Die Presse vom 25.05.2024
 Ja12,5%  (1)
 Nein62,5%  (5)
 In Teilen12,5%  (1)
 Diskussion12,5%  (1)
 Bimbes0,0%  (0)
 
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Von:  Buddha II  22.05.2024 20:01 Uhr
Dein Schreibtisch: Chaos oder Clean Desk?
Die Schreibtische der Republik dürften so divers sein, wie ihre Besitzer...
 Ganz eindeutig: Clean Desk8,3%  (1)
 Eher Clean Desk0,0%  (0)
 So eine Mischung aus beidem41,7%  (5)
 Eher Chaos8,3%  (1)
 Ganz eindeutig Chaos8,3%  (1)
 Ich möchte darüber sinnieren8,3%  (1)
 Ich habe keinen Schreibtisch8,3%  (1)
 Liegen da auch Bimbes auf dem Möbel?16,7%  (2)
 
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Von:  Botsaris  19.05.2024 19:15 Uhr
FDP-Vorschlag: Tageshöchstarbeitszeiten abschaffen und nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festschreiben. Wie siehst du das?
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler hält die Art, wie wir arbeiten für veraltet. Statt starren Arbeitszeiten wirbt er für flexible Wochenstunden. Quelle: https://tinyurl.com/mr36zd2m (spiegel.de)
 Ja, das klingt nach einer guten Idee0,0%  (0)
 Unsicher / Muss noch überlegen16,7%  (2)
 Nein, das lehne ich ganz klar ab41,7%  (5)
 Könnte in manchen Branchen sinnvoll sein, in anderen wiederum nicht8,3%  (1)
 Ich sage lieber (nichts) dazu8,3%  (1)
 Ich bin für oder gegen die Einführung einer Bimbesobergrenze25,0%  (3)
 
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Von:  EvaHulzinger  17.05.2024 08:57 Uhr
Wer in eine Ökologisierung der Wirtschaft setzt, der muss zugleich auch auf ihr Wachstum setzen?
Dazu kommt: Schrumpfen und Investieren gehen nicht recht zusammen. Die 1,2 Billionen, die Jahr für Jahr für Klimainvestitionen benötigt werden, erhöhen das Welt-BIP nämlich beträchtlich, statt es zu verringern. Nennt sich „grünes Wachstum“. Das leider freilich auch mit höherem CO2-Ausstoß verbunden ist. Zumindest vorübergehend. Denn unglücklicherweise lassen sich Windräder, PV-Zellen, Leitungskabel und Gaskraftwerke zum Ausgleich der witterungsbedingten Produktionsschwankungen noch nicht klimaneutral herstellen.

Kurzum: Degrowth, von dem immer mehr Menschen hierzulande träumen, bedeutet Inflation, Verarmung, sinkende Lebenserwartung, Ende der gewohnten Sozialsysteme und vor allem ein ziemlich totalitäres Staatswesen. Denn ab einem bestimmten Wohlstandsverlust werden Menschen nicht mehr freiwillig mitgehen und müssen „umerzogen“ und gezwungen werden.

Umwelt- und Klimaschutz muss man sich schließlich leisten können. Und das leistungsfähigste Wirtschaftssystem, das dieser Globus jemals gesehen hat, ist trotz einiger offenkundiger Schwächen nun einmal der vielgeschmähte Kapitalismus. Wenn man Dekarbonisierung ernst nimmt, dann muss man sich, ob einem das gefällt oder nicht, auf den Ausbau der technischen Möglichkeiten zur Treibhausgasvermeidung und Speicherung konzentrieren und in Sachen Entkoppelung von Wachstum und CO2-Ausstoß (die in Europa in den vergangenen 30 Jahren übrigens schon halbwegs funktioniert hat) und ressourcenschonender Produktionsweisen – Stichwort Kreislaufwirtschaft – noch kreativer werden. Da gibt es ja noch einiges zu tun. Träumereien von einem vorindustriellen Landidyll, in dem alle arm, aber glücklich leben, werden nicht funktionieren – und lassen sich in Demokratien sowieso nicht umsetzen.

Die Presse vom 17.05.2024
 Ja25,0%  (2)
 Nein25,0%  (2)
 In Teilen12,5%  (1)
 Diskussion12,5%  (1)
 Bimbes25,0%  (2)
 
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Von:  Buddha II  16.05.2024 08:00 Uhr
Regelt bei Euch eine Betriebsordnung oder eine Betriebsvereinbarung den Cannabis-Konsum, bzw. ein absolutes Cannabis-Verbot im Betrieb?
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ergaben sich für die Betriebsparteien (das sind Arbeitgeber und Betriebsräte/Personalräte) neue Regelungsfelder für die Beschäftigten.

Sofern keine Arbeitnehmer-Interessenvertretung besteht handelt der Arbeitgeber/Dienstherr im Rahmen seines Direktionsrechts.

Was bedeutet das jetzt für Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnungen?

Rechtliche Grundvoraussetzung: Ein Verbot des Konsums von Cannabis kann sich bei normativer Wirkung gem. § 4 I TVG bzw. § 77 IV 1 BetrVG auch aus geltenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergeben. Derartige Regelungen sind grundsätzlich von der Regelungsbefugnis der Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien umfasst.

Wichtige Einschränkung des Handlungsrahmens: Es darf auch durch Kollektivvertrag nicht unverhältnismäßig in Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen werden.

Dies ist insbesondere bei einem absoluten Cannabisverbots zu beachten. Mit diesem soll nicht nur der Konsum von Cannabis zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit (einschließlich Pausenzeiten), sondern bereits die Aufnahme der Arbeit im durch solche Rauschmittel beeinflussten Zustand verboten werden. Ein derartiges Verbot beschränkt die Arbeitnehmer in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände bzw. während der Arbeitszeit. Zusätzlich ist ein Arbeitnehmer angehalten, einen etwaigen Cannabiskonsum während der Freizeit so rechtzeitig beenden, dass beim nächstliegenden Arbeitsbeginn die Arbeitsaufnahme nüchtern, also ohne Rauschmitteleinfluss, erfolgen kann.

Damit liegt beim absoluten Cannabisverbot ein Eingriff in die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers vor.

Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ließe sich ableiten, dass die Rechtfertigung eines derart weitgehenden Eingriffs jedenfalls dann naheliegt, wenn sich das Verbot ebenso auf eine Tätigkeit in einem sicherheits-relevanten Bereich erstreckt und damit in entsprechendem Maß dem Schutz von Leib und Leben bzw. Gesundheit der dort tätigen Personen und damit dem Schutz überragender Grundrechtspositionen dient. Soweit das Verbot vordergründig nur Bereiche bzw. Tätigkeiten außerhalb des sicherheitsrelevanten Bereichs erfasst, kann ein absolutes Cannabisverbot als unverhältnismäßiger Eingriff in Art. 2 I GG eingestuft werden.


Quelle:
Eigenes arbeitsrechtliches Skript mit Quellen aus NZA u. JURIS
 Ja, wir haben eine derartige Betriebsordnung/Betriebsvereinbarung und ich kenne sie0,0%  (0)
 Ja, wir haben eine derartige BO/BV, aber ich kenne sie nicht wirklich0,0%  (0)
 Ich weiß nicht, ob wir eine derartige BO/BV haben22,2%  (2)
 Nein, wir haben kein solches Regelungswerk, es ist aber meines Wissens geplant0,0%  (0)
 Nein, weder haben wir das, noch ist es meines Wissens nach in Planung33,3%  (3)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes33,3%  (3)
 
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