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Hältst Du es für angemessen einen Lehrer nur zu einer Bewährungsstrafe für den sexuellen Missbrauch an einer Schülerin zu verurteilen? |
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05.09.2025 21:09 Uhr |
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| Ich kenne den Fall nicht, aber Bewährungsstrafen für sexuellen Missbrauch, zumal noch in diesem besonderen Schutzverhältnis, erscheinen mir nicht angemessen. |
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05.09.2025 21:10 Uhr |
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| Es ist nur eine laienhafte Einschätzung, aber ich halte das für ein zu mildes Urteil in diesem Fall. |
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05.09.2025 21:15 Uhr |
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| Nein, das finde ich inakzeptabel. |
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05.09.2025 21:21 Uhr |
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| Weder bin ich Jurist, noch habe ich den Fall bisher verfolgt, da ist es schwer, ein klares Urteil abzugeben. Vielleicht war er noch nicht vorbestraft und hat vor Gericht Reue gezeigt? |
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06.09.2025 02:00 Uhr |
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| Das Urteil entspricht nicht meinem Rechtsempfinden und ich finde diesen Pädagogen in seinem Beruf untragbar! |
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06.09.2025 07:11 Uhr |
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Nicht unterschlagen werden sollte das lebenslange Unterrichtsverbot. Ich hoffe, dass das bei ihm gefundene Material relativ harmlos war, denn sonst fände ich die Bewährung tatsächlich zu milde.
Wahrscheinlich ist das Urteil vergleichsweise mild erscheinend, weil es mehr oder weniger beim Versuch gegen die Schülerin blieb und am Ende nicht voll durchgezogen wurde (werden konnte)? |
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06.09.2025 09:17 Uhr |
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| Nö. Ich halte die gesamte Strafzumessung im Bereich sexueller Kriminalität für viel zu gering. Das liegt nicht an laschen Richtern, sondern an den gesetzlichen Vorgaben. Mir ist auch egal, ob unser Rechtssystem andere Prioritäten setzt, ich will da tatsächlich ganz plumpe Bestrafung und ein spürbar besseres Gerechtigkeitsempfinden. |
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06.09.2025 10:21 Uhr |
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Von mir aus kannst du dir auch wünschen, dass der Mond zukünftig grün leuchtet. Es ist und bleibt trotzdem völlig wumpe, was du willst.
Du solltest deine Absolutheitsansprüche gelegentlich überprüfen, sonst wirkst du auf Dauer lächerlich. |
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06.09.2025 10:50 Uhr |
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| Neben der fachlichen Qualifikation als Lehrkraft sollte auch die persönliche Eignung in den Mittelpunkt rücken, bevor man solche Triebtäter auf die Schülerinnen und Schüler loslässt. |
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06.09.2025 11:16 Uhr |
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Zitat:Das Urteil entspricht nicht meinem Rechtsempfinden und ich finde diesen Pädagogen in seinem Beruf untragbar!
Zitat:
Bist du im Nebenberuf auch Juristin?
Was soll diese Frage?
Hier wurden Doler aller Berufsgruppen um ihre Meinung gebeten und das ist doch eigentlich ganz einfach zu erkennen. |
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06.09.2025 11:42 Uhr |
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| Meine Frau hat mir davon erst vor wenigen Tagen erzählt. Für mich ist es ein zu mildes Urteil. Aber das ist mein persönliches Empfinden, ohne es juristisch bewerten zu können. |
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06.09.2025 11:49 Uhr |
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| Die sexuellen Handlungen wären nicht so milde bestraft worden, wenn der Lehrer den Beischlaf vollzogen hätte. Im Zusammenhang mit dem lebenslangen Betufsverbot und weiteren Auflagen kann man wohl juristisch von Angemessenheit reden, auch wenn die Volksseele erzürnt um Vierteilung bettelt. |
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06.09.2025 12:36 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die sexuellen Handlungen wären nicht so milde bestraft worden, wenn der Lehrer den Beischlaf vollzogen hätte.
Es gibt bei sexuellem Missbrauch in diesem Bereich m.W. den Unterschied, ob es zur Penetration kommt oder nicht.
Ersteres wäre, falls ich das richtig verstanden habe, ein Verbrechen und härter bestraft worden, während Letzteres nur ein Vergehen ist, weswegen die Strafe geringer sein und zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Penetration in diesem Sinne setzt nicht die Benutzung des Penis voraus.
Andererseits werden viele (Haupt-)Täter bei Gruppenvergewaltigungen von Minderjährigen von unserer Justiz mit Bewährungsstrafen beglückt. Muslimische Sozialisation wird von manchen Richterinnen und Richtern anscheined in manchen Fällen ähnlich einer geistigen Behinderung gewertet, welche die Schuldfähigkeit und die Schuldeinsicht mindert. Es bleibt schwierig, auf dem bunten Narrenschiff Utopia. |
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