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Fragenübersicht [Themenwoche Schlanker Staat] Sollte man das Prinzip, dass ein Antrag bei einem Amt nach Ablauf einer Frist automatisch als angenommen gilt, auf die gesamte Verwaltung übertragen werden?
1 - 3 / 3 Meinungen
05.10.2024 15:26 Uhr
Da müsste man sich ganz genau anschauen um was es hier geht.

Weil das kann natürlich auch nach hinten losgehen.
05.10.2024 18:54 Uhr
Es würde ausreichen, wenn der Bürger seine Rechte kennen würde. Wenn es zu lange dauert und man keine Antwort bekommt, wirkt das Wort "Untätigkeitsklage" Wunder, vor allem mit dem richtigen Briefkopf ;)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.10.2024 18:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.10.2024 19:07 Uhr
Nein. Diese Vorgehensweise könnte dazu führen, dass ein Antrag, welchem der Sache nach nicht stattgegeben werden dürfte, in dieser Kleptokratie sozusagen passiv durchgewunken würde. Der Bürgermeister würde den Antrag des Gewerbesteuerzahlers einfach liegenlassen, um diesem den Wunsch zu erfüllen. Rechtsstaatlich ist solch ein Modell genauso fragwürdig wie das in der Luft hängen lassen. Möag eine Behörde einen Antragsteller nicht, bescheidet sie just in dem Momente, als die Kosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren entstehen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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