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Fragenübersicht Weitere Entscheidung des EuGH: Der Smartphone-Zugriff soll auch bei leichten Straftaten den Ermittlungsbehörden erlaubt sein - findet das Deine Zustimmung?
1 - 4 / 4 Meinungen
04.10.2024 17:42 Uhr
Ja. Typisch handwerklich schlechte Gesetze. Natürlich muss da ein Richter vor und eine Zweckbindung für eine Auswertung definiert sein. Ist man in der BRD aber zu faul, zu dumm oder beides für. Oder zu geil auf wahllose Smartphonedaten.
04.10.2024 17:45 Uhr
Zitat:
Ja. Typisch handwerklich schlechte Gesetze. Natürlich muss da ein Richter vor und eine Zweckbindung für eine Auswertung definiert sein. Ist man in der BRD aber zu faul, zu dumm oder beides für. Oder zu geil auf wahllose Smartphonedaten.


Zwei Doofe ein Gedanke - wollte ich auch gerade schreiben.
05.10.2024 11:17 Uhr
Der Begriff 'leichte Straftaten' ist auch maximal schwammig. Wozu muss man bei kleineren Diebstählen, Verkehrsverstößen oder geringfügigen Sachbeschädigungen denn bitte Smartphone-Daten auslesen?
05.10.2024 11:26 Uhr
Nein bei Bagatelldelikten bin ich wirklich strikt dagegen es muss ja auch die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben.

Das sind für mich Dinge die als kleinere Vergehen gelten und meist mit Geldstrafen abgegolten werden.

Reden wir über Terrorismus, Straftaten gegen Leib und Leben oder OK-Delikten bewerte ich das grundsätlich ganz anders.
Wenn es um die Aufklärung von Mordfällen geht oder die Vereitelung schwerer Straftaten kann nicht ernsthaft die Frage gestellt werden ob wir dazu mitgelesene Handy-Nachrichten oder gehackte Chats verwenden dürfen...
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