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Fragenübersicht Glaubst Du, dass die Mitarbeitervertretungen / Betriebsräte die angedachten Standortschliessungen bei VW verhindern können?
1 - 7 / 7 Meinungen
04.09.2024 17:40 Uhr
Wie ist es denn rechtlich? Kann ein Betriebsrat da überhaupt etwas tun? Muss er überhaupt nach seiner Meinung gefragt werden?
04.09.2024 17:46 Uhr
Zitat:
Wie ist es denn rechtlich? Kann ein Betriebsrat da überhaupt etwas tun? Muss er überhaupt nach seiner Meinung gefragt werden?


Der Betriebsrat hat da volles Mitspracherecht, da ein Interessenausgleich verhandelt werden muss.
(Ich gehe davon aus, dass es bereits einen Sozialplan gibt, der nicht extra verhandelt werden muss)

Mehr Infos hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich_(Betriebsverfassungsgesetz)
04.09.2024 17:50 Uhr
Schwierig. Ein Betriebsrat als solcher kann keine Betriebsschließung verhindern. Er kann natürlich die Belegschaft hinter sich bringen und wenn die Belegschaft was taugt, reicht es vielleicht zu gewerkschaftlichem Widerstand, sprich: Streik. Dazu kann aber kein Betriebsrat aufrufen, das wäre ein "wilder Streik", sondern nur die Gewerkschaft.

Vor dem Betriebsrat und eigentlich sobald man die Idee hat, ist erst mal der Wirtschafsausschuss zu informieren, der dann die Beratungen aufnimmt.

Ein Betriebsrat kann aber mit Interessenausgleich und Sozialplan die Schließung richtig schön teuer machen, durch hohe Abfindungen, Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter, die noch in andere Betriebe des Konzerns versetzt werden können etc.

Zudem muss ein Betriebsrat sich nicht daran beteiligen, wer gekündigt wird. Er könnte sich zwar mit dem Konzern auf eine Liste mit Beschäftigten einigen, sollte das aber tunlichst unterlassen. Besser den Arbeitgeber die Sozialauswahl treffen lassen und dann können die Beschäftigten Kündigungsschutzklage erheben. Auch das kann richtig schön teuer werden, zumal wenn rauskommen sollte, dass die Sozialauswahl durch den Konzern falsch war.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.09.2024 17:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.09.2024 17:52 Uhr
Zitat:
Wie ist es denn rechtlich? Kann ein Betriebsrat da überhaupt etwas tun? Muss er überhaupt nach seiner Meinung gefragt werden?


Spätestens beim Sozialplan ist er mit im Boot, aber natürlich auch vorher, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Ein Hebel wäre beispielsweise, die Leiharbeit zurückzudrängen, um die Stammbeschäftigung zu sichern.

Jedenfalls muss jetzt wieder die Arbeiterinnenschaft für die Unfähigket des "Top"-Managements bluten.
04.09.2024 19:43 Uhr
Ich weiß es nicht, aber im Zweifel gilt "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." (Bertolt Brecht zugeschrieben, aber wahrscheinlich ein Sponti-Spruch aus den 70ern)
04.09.2024 19:44 Uhr
Die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben wahrscheinlich geschlafen, als die 4,5 Milliarden Dividende für das Geschäftsjahr 2023 im Juni beschlossen wurden. Jetzt fehlen 4 Milliarden - kann man keinem erzählen.
05.09.2024 08:18 Uhr
Zitat:
als die 4,5 Milliarden Dividende für das Geschäftsjahr 2023 im Juni beschlossen wurden. Jetzt fehlen 4 Milliarden - kann man keinem erzählen.




Ein Schelm, der da Zusammenhänge sieht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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