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Fragenübersicht Unfallverursacher müssen nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich die gesamte Werkstattrechnung erstatten - auch dann, wenn die Rechnung möglicherweise überhöht ist. Was sagst Du zu diesem BGH-Urteil?
1 - 7 / 7 Meinungen
17.01.2024 09:49 Uhr
Ohne mich wirklich auszukennen vermute ich, dass man das zwar erstmal bezahlen muss, aber zivilrechtlich gegen die Werkstatt vorgehen kann.
17.01.2024 09:52 Uhr
Sehe ich das richtig, dass man es hier nicht um den Schadensanspruch geht, sondern darum, dass man zu jeden Kosten diesen erstatten muss. Das dürfte wohl das einzig neue sein.

Wobei auch die Versicherung dann in Regress geht und das nicht zahlen wird, landet es wohl so oder so beim Verursacher.
17.01.2024 09:58 Uhr
Da soll es Gutachter geben und man kann nach Gutachten abrechnen, es kann auch noch nachgefordert werden.

Nebenbei, der Verursacher zahlt nicht, das macht die Versicherung.
17.01.2024 10:06 Uhr
Das Urteil ist richtig, da der Geschädigte Laie ist und nicht beurteilen kann, ob die Arbeiten notwendig sind oder nicht. Und dass er auf Kosten sitzen bleibt, ist nicht hinnehmbar.

Das soll die Versicherung im Zweifel mit der Werkstatt klären.

Die nächstes gute Entscheidung ist, dass der Geschädigte kein Sachverständigengutachten einholen muss, sondern auf die Kompetenz der Werkstatt vertrauen darf.

Und: wer einfach nur den Schaden ersetzt haben will, ohne die Reparatur zu beuaftragen muss sich auch keinen Kopf um die Richtigkeit des Kostenvoranschlags machen.
17.01.2024 10:07 Uhr
Gibt es im Versicherungsbereich noch diese alten Kuhhandel. Ihr zahlt die im Suff abgeschossene Ampelmasten und ich schließe bei euch eine Lebensversicherung ab. Regressverzicht vs Neuvertrag?
17.01.2024 18:41 Uhr
Zitat:
Gibt es im Versicherungsbereich noch diese alten Kuhhandel. Ihr zahlt die im Suff abgeschossene Ampelmasten und ich schließe bei euch eine Lebensversicherung ab. Regressverzicht vs Neuvertrag?



mag im Österreich modern sein, hier geht das nicht.
17.01.2024 19:04 Uhr
Zitat:
Da soll es Gutachter geben und man kann nach Gutachten abrechnen, es kann auch noch nachgefordert werden.

Nebenbei, der Verursacher zahlt nicht, das macht die Versicherung.


Gutachter verursachen aber auch Kosten.
Versicherungen zahlen für Gutachten üblicherweise erst wenn der Schaden über 600 Euro kommt.
In der Regel wird also jedes Gutachten, selbst wenn die Schadensbeseitigung real vllt nur 300 Euro kosten würde, auf über 600 Euro geschraubt damit der Gutachter sein Geld von der Versicherung bekommt.
Und nicht selbst mühselig die Rechnung eintreiben muss.

Zitat:
Nebenbei, der Verursacher zahlt nicht, das macht die Versicherung.

Natürlich zahlt auch der Verursacher durch die folgende Heraufstufung.
Außerdem zahlen alle Versicherungsnehmer höhere Prämien durch oben geschilderte Praxis
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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