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Fragenübersicht Eine Quarantäne ist nicht gleich einer Krankheit und daher gelten die Urlaubstage als solche. Kannst Du diese Entscheidung nachvollziehen?
1 - 16 / 16 Meinungen
14.12.2023 14:36 Uhr
Ich hätte mir eine wesentlich realitätsnähere Entscheidung des EuGH gewünscht. Man sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass es bei einer Quarantäne eben nicht um eine selbstbestimmte Zeit in persönlicher Handlungsautonomie geht, sondern um eine Präventivmaßnahme im Rahmen des Gesundheitsschutzes Aller.

Insofern hätte man zumindest eine Teilanrechnung als krankheitsäquivalent ansehen können.
14.12.2023 14:47 Uhr
Mich würde interessieren, welche Argumentation der Pro-Abstimmer vorzubringen hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.12.2023 14:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.12.2023 15:58 Uhr
Das kommt mir (v.a. ohne Begründung) absurd vor.

Urlaub soll der Erholung sein. Der erzwungene Aufenthalt in den eigenen 4 Wänden dürfte das nicht immer sein.
14.12.2023 16:09 Uhr
Klar. Zumindest aus der Gegenperspektive. Im Grunde ist es nichts anderes als eine Lohnkürzung. Eine gute Vorlage, um Unternehmen vor Ersatzansprüchen zu schützen.
14.12.2023 16:09 Uhr
Zitat:
Das kommt mir (v.a. ohne Begründung) absurd vor.

Urlaub soll der Erholung sein. Der erzwungene Aufenthalt in den eigenen 4 Wänden dürfte das nicht immer sein.


Ja, stimmt. Echte Erholung hat immer mit selbstbestimmter Urlaubszeit zu tun, nicht mit autoritär angeordnetem Hausarrest.
14.12.2023 16:10 Uhr
Zitat:
Klar. Zumindest aus der Gegenperspektive. Im Grunde ist es nichts anderes als eine Lohnkürzung. Eine gute Vorlage, um Unternehmen vor Ersatzansprüchen zu schützen.


Volle Zustimmung, es wirkt leider etwas wie ein Gefälligkeitsurteil gegenüber den Arbeitgeberverbänden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.12.2023 16:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.12.2023 21:42 Uhr
Eine Quarantäne ohne krank zu sein ist in der Tat keine Krankheit. Allerdings ist sie auch nicht vergleichbar mit Urlaub, da die Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt ist.
14.12.2023 21:45 Uhr
Zitat:
Eine Quarantäne ohne krank zu sein ist in der Tat keine Krankheit. Allerdings ist sie auch nicht vergleichbar mit Urlaub, da die Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt ist.


Wie würdest Du das dann wirtschaftlich bewerten?
14.12.2023 21:56 Uhr
Halte ich für absurd. Würde ich im Urlaub krank und holte mir eine Bescheinigung, dass ich krank bin, würden die Urlaubstage wieder aufgebucht. Für eine behördliche Maßnahme (Quarantäne) in Folge einer Pandemie kann ich im Zweifel noch viel weniger, als ich dafür kann, mir im Urlaub ein Bein zu brechen oder sowas. Insofern finde ich das Urteil einfach falsch.
14.12.2023 22:02 Uhr
Zitat:
Wie würdest Du das dann wirtschaftlich bewerten?


Als staatliche Maßnahme, für die auch ein staatlicher Ausgleich geschaffen werden muss.
14.12.2023 22:05 Uhr
Zitat:
Für eine behördliche Maßnahme (Quarantäne) in Folge einer Pandemie kann ich im Zweifel noch viel weniger, als ich dafür kann, mir im Urlaub ein Bein zu brechen oder sowas.


Stimmt nur bedingt. Wenn Du z.B. ein risikohaftes Verhalten an den Tag gelegt hast, was die Übertragung von Infektionen angeht, kannst Du schon auch was dafür ;-)
14.12.2023 22:10 Uhr
Zitat:
Wenn Du z.B. ein risikohaftes Verhalten an den Tag gelegt hast, was die Übertragung von Infektionen angeht, kannst Du schon auch was dafür ;-)


Dann könnte ich vielleicht etwas für die Infektion, wobei das praktisch kaum zu beweisen wäre, außer wenn ich mich in sozialen Medien als Impf-und Maskengegner präsentieren würde. Dafür, dass eine Behörde aber eine Quarantäne anordnet, kann ich immer noch nichts. In einem anderen Land hätte ich vielleicht in derselben Situation keine Quarantäne einhaltem müssen. Insofern ist es sinnfrei, dass sie mein Nachteil sein soll.
14.12.2023 22:14 Uhr
Zitat:
Dann könnte ich vielleicht etwas für die Infektion,


Nein, auch für die Quarantäne, zumindest ein bisschen. Wenn Du z.B. von einer dicht von Menschen gefüllten Räumlichkeit zur anderen hüpfst während einer pandemischen Lage, und alle, die mit Dir in einem dieser Räume waren, wegen einzelner Infizierter in Quarantäne müssen, kannst Du schon ein bisschen was dafür, denn Du hättest solche Locations ja auch meiden können.
14.12.2023 22:19 Uhr
Zitat:

Nein, auch für die Quarantäne, zumindest ein bisschen. Wenn Du z.B. von einer dicht von Menschen gefüllten Räumlichkeit zur anderen hüpfst während einer pandemischen Lage, und alle, die mit Dir in einem dieser Räume waren, wegen einzelner Infizierter in Quarantäne müssen, kannst Du schon ein bisschen was dafür, denn Du hättest solche Locations ja auch meiden können.


Hab ich aber nicht gemacht. Da gabs bei dol eher andere, die mir jetzt derartiges gerne andichten wollen,.
14.12.2023 22:21 Uhr
Zitat:
Da gabs bei dol eher andere, die mir jetzt derartiges gerne andichten wollen,.


Ich hab das auch nicht gemacht. Ich bin, ob mit oder ohne Corona, meistens alleine unterwegs. Da sieht man einfach mehr Vögel ;-)
18.12.2023 10:28 Uhr
Es ist ja kein Zufall, dass der Gesetzgeber sogar sowas wie einen "Mindesturlaub" festgelegt hat. Dahinter steht die Vorstellung, dass bestimmte Phasen der Entspannung und der Kontemplation wichtig sind, damit die Leute nicht dauerhaft "ausbrennen".

Gerade Quarantäne-Zeiten erfüllen diesen Anspruch aber m.E. nicht. Weshalb mir der Rechtsspruch nicht zur nationalen Gesetzgebung zu passen scheint. Da das Urteil von einem EU-Gericht kam, ist das wiederum auch kein Wunder...
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