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Wie gehst Du persönlich damit um, wenn Dir unberechtigt "sexuelle Belästigung eines Mitspielers (m/w/d)" vorgeworfen wird? |
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29.10.2023 13:05 Uhr |
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man sollte immer auf seinen Bürgermeister hören:"Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat mit einer Verhaltensempfehlung an Frauen nach den Übergriffen in der Silvesternacht für Aufregung im Internet gesorgt. Sie antwortete bei einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag auf die Frage, wie man sich als Frau besser schützen könne, unter anderem mit den Worten: „Es ist immer eine Möglichkeit, eine gewisse Distanz zu halten, die weiter als eine Armlänge betrifft”. |
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29.10.2023 13:06 Uhr |
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"Der Armlängen-Abstand ist ein Maß für die Distanz zwischen zwei Personen. Um den Abstand zu messen, muss man den Abstand vom unteren Ende der Elle bis zur Oberkante des Schultergelenks messen. Dabei müssen die Arme durchgestreckt sein 1. Der Armlängen-Abstand ist auch die unsichtbare Grenze beim Smalltalk, bei Konversationen oder einem Verkaufsgespräch in einem Laden 12.
Ich hoffe, das hilft dir weiter! Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich wissen. |
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29.10.2023 13:09 Uhr |
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Gar nicht, also hier bei dol2day. Ich würde nicht mal eine Anzeige beim dol´schen Schiedsgericht einreichen. |
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29.10.2023 13:20 Uhr |
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Ist mir noch nicht passiert, glaube ich, insofern habe ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht. |
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29.10.2023 13:33 Uhr |
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Vielleicht hätte der Umfragesteller nicht in das Tagebuch des Betreffenden schreiben sollen: "Ich hab Dich auch lieb..." mit Herzchensmiley. |
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29.10.2023 13:48 Uhr |
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Das Unterstellen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt, auch dann nicht, wenn sich die völkische Braut schützend über den Aufschnitt schmeißt. |
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29.10.2023 14:08 Uhr |
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> wenn Dir unberechtigt "sexuelle Belästigung eines Mitspielers (m/w/d)" vorgeworfen wird?
Wenn das wirklich so passiert ist (leider nicht nachvollziehbar, weil Links u.ä. fehlen), dann wird hier eine Straftat unterstellt und fällt unter Punkt 12 der Doliquette.
Man darf gespannt sein, ob der Betreiber dieses Mal reagiert oder ob es wie so oft bei der Ankündigung bleibt. |
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29.10.2023 14:30 Uhr |
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"Wie gehst Du persönlich damit um, wenn Dir unberechtigt "sexuelle Belästigung eines Mitspielers (m/w/d)" vorgeworfen wird?"
Ich zeige demjenigen einen virtuellen Vogel. |
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29.10.2023 16:29 Uhr |
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> Ich zeige demjenigen einen virtuellen Vogel.
Das ist sicher kein Fehler.
Allerdings trägt die Unterstellung von Straftaten eher nicht zur Verbesserung der ohnehin schon nicht besonders guten Diskussionkultur hier bei.
Und warum der Punkt 12 der Doliquette eingefügt wurde, wenn es doch nur der schon bei der Einführung erwartete Papiertiger bleibt, ist auch nicht klar. |
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29.10.2023 17:06 Uhr |
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> Die beiden Ursprungskontrahenten haben sich gegenseitig hochgeschaukelt.
Wohlwissend, dass das nicht gut ausgehen wird.
Dauerzustand hier.
Und der Betreiber ist offensichtlich nach wie vor der Ansicht, dass es nicht sinnvoll ist, derartiges frühzeitig zu unterbinden. |
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29.10.2023 17:22 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die beiden Ursprungskontrahenten haben sich gegenseitig hochgeschaukelt.
Wohlwissend, dass das nicht gut ausgehen wird.
Das ist schlicht nicht richtig. Schon mal gar nicht im Hinblick auf den im Raum stehenden Vorwurf. Wie lange will man solche Mitspieler mit entsprechender krimineller Energie noch dulden. Das sind die Vergifter der Brunnen - nicht die, die sich berechtigt dagegen zur Wehr setzen. Und in dieser Sachlage liegt auch der Wurm, der hier in der Simulation drin ist - da wird jedesmal verharmlost, relativiert und Ursache und Wirkung vertauscht. Der, der sich beschwert wird als Unruheherd identifiziert und das kleine Schweinchen, dass das Ganze auslöst wird auch noch verhätschelt.
Was ich privat dazu denke spielt keine Rolle.
Sexuelle Belästigung ist nichts festgeschriebenes. Wenn sich Camillo sexuell belästigt fühlt durch den Eintrag in sein GB, dann kann man darüber den Kopf schütteln und es an den Haaren hereingezogen finden aber man kann nicht einfach sagen, weil der Verfasser es nicht so gemeint hat, hat der Adressat nicht das Recht sich sexuell belästigt zu fühlen.
Wenn er dann den Verfasser auffordert das nicht nochmal zu machen, unterstellt er keine Straftat.
Im RL entscheidet so etwas ein Gericht und bei Dol auch.
Die Sache gehört vors Schiedsgericht.
Oder die Redax entscheidet das alleine. Ist aber gerade niemand da.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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