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Wann sollten Menschen getauft werden? |
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28.06.2023 23:53 Uhr |
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Ganz ehrlich, das würde ich als Sache des Elternhaus sehen. Du kannst doch mit 14 dann ausgehen oder konvertieren und gut ist es.
Welcher schwere Eingriff soll das nun sein? |
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28.06.2023 23:53 Uhr |
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Jesus hat Erwachsene getauft, Kinder wurden gesegnet.
Das finde ich gut.
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28.06.2023 23:53 Uhr |
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Da ist die Rechtslage eindeutig, es kann als Säugling passieren, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten das wünschen, es kann natürlich auch später passieren. |
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29.06.2023 00:01 Uhr |
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Zitat:Zitat:Da ist die Rechtslage eindeutig,
Wir gehen besser nicht auf dieses sehr sehr dünne Eis, oder?
Inwiefern dünn? Eltern haben das Erziehungsrecht. Sie haben das Recht auf Religionsfreiheit. Und damit das Recht eine Religion auszuüben und ihre Kinder in dieser Religion zu erziehen. Kinder werden erst mit 14 religionsmündig. |
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29.06.2023 00:02 Uhr |
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"Den 14jährigen möcht ich sehen der sich da gegen den Elternwillen durchsetzt."
Da kenne ich einige Kinder, denen das gelang. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2023 22:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.06.2023 00:04 Uhr |
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Mit 12 kann man sich ohne Einverständnis der Eltern vom Religionsunterricht abmelden. |
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29.06.2023 00:09 Uhr |
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Wow, M+C als Religiot. Dann kann ich nicht mehr weiter argumentieren.
Bei Politik auf absolute Selbstbestimmung bedacht.
Bei Religion müssen die Eltern über die Indoktrination entscheiden.
Jetzt kann ich nicht mehr und verbleibe verwirrt zurück... |
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29.06.2023 00:21 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Da ist die Rechtslage eindeutig,
Wir gehen besser nicht auf dieses sehr sehr dünne Eis, oder?
Inwiefern dünn? Eltern haben das Erziehungsrecht. Sie haben das Recht auf Religionsfreiheit. Und damit das Recht eine Religion auszuüben und ihre Kinder in dieser Religion zu erziehen. Kinder werden erst mit 14 religionsmündig.
Das ausgerechnet Du auf die Rechtslage abhebst ist schon sehr bezeichnend.
Ich zähl jetzt mal besser nicht auf wer sich in der Vergangenheit so alles auf die "Rechtslage" berufen hat.
Aber okay. Passt ins Bild. |
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29.06.2023 00:24 Uhr |
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rKa, ich würde mich auch bei dir freuen, wenn du in dieser Diskussion zur Sachlichkeit finden könntest.
Ich berufe mich auf die Rechtslage eines demokratischen Rechtsstaats. Möglicherweise kann diese Rechtslage auch geändert werden. Nur zu, dann trommele in deiner Partei für entsprechende Gesetzesinitiativen. |
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29.06.2023 00:28 Uhr |
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Zitat:rKa, ich würde mich auch bei dir freuen, wenn du in dieser Diskussion zur Sachlichkeit finden könntest.
Sehe keine Unsachlichkeit meinerseits.
Und dass Deine Argumentation mein persönliches Bild von Dir bestätigt ist schlicht Fakt.
Zitat:Ich berufe mich auf die Rechtslage eines demokratischen Rechtsstaats. Möglicherweise kann diese Rechtslage auch geändert werden.
Das macht das Eis nicht weniger dünn.
Aber auch das weißt Du.
Also lass gut sein.
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29.06.2023 00:39 Uhr |
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rKa,
ich finde dein Einsteigen hier, wie bei vielen Debatten mir gegenüber, aber besonders wenn es um Religion geht, unsachlich:
"Ich zähl jetzt mal besser nicht auf wer sich in der Vergangenheit so alles auf die "Rechtslage" berufen hat."
Es braucht nicht viel Phantasie, hier einen impliziten Verweis auf NS und dergleichen zu sehen. Das ist in dieser Diskussion völlig unsachlich.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2023 22:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.06.2023 00:43 Uhr |
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Schwierig. Richtig wäre eigentlich, sich als Erwachsener oder auch als Jugendlicher dafür oder dagegen entscheiden zu können.
Dagegen steht viel religiöser Plumperquatsch. Bei den Katholiken zum Beispiel die erste heilige Kommunion und später die Firmung, bei den Protestanten die Konfirmation. Ohne Kindstaufe machen diese Feste keinen Sinn. Und die meisten Verluste bei der aktiven Teilnahme im Gemeindeleben sind irgendwann zwischen Komunnion und Firmung (sofern es zu letzterer überhaupt noch kommt) oder bei den Protestanten halt nach der Konfirmation, wo es dann oft nicht gelingt, die jungen Leute bei der Stange zu halten.
Hieße natürlich auch, dass es weniger Austritte gäbe, weil es weniger unfreiwillige Eintritte als Säugling gäbe.
Eher geht aber ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass man die beiden Großkirchen von der Kindstaufe wegbekommt. |
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29.06.2023 00:49 Uhr |
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Zitat:Zitat:Da ist die Rechtslage eindeutig, es kann als Säugling passieren, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten das wünschen, es kann natürlich auch später passieren.
Bist du da wirklich so verbohrt?
Du erzwingst einem Säugling etwas, was er gar nicht bewerten kann.
Wenn er das nicht will, muss er sich nach 18 Jahren dagegen erweheren.
Das ist sowas von NICHT links, das es weht tut.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Säuglinge von ihren Eltern erziehungstechnisch vor vollendete Tatsachen gestellt werden und erst im Laufe der Entwicklung eine gewisse, zunehmende Mitsprache entsteht. Bestenfalls endet das bei einem reifen, mündigen Erwachsenen.
Wüsste nicht, wie weltanschauliche Erziehung anders funktionieren sollte. Nem Kleinkind ein bisschen Wasser über den Kopf zu gießen, ist kein schwerer Eingriff. Glaubt der Erwachsene nicht an den Blödsinn, kann die frühere Taufe ihm völlig egal sein. Der einzige objektive Nachteil ist dann das behördliche Gebührenrecht in Deutschland beim Austritt.
Insofern gehe ich mal davon aus, dass es sowohl Kreuzeiche als auch rKa hier keineswegs darum geht, Kindern irgendeine Freiheit zuzugestehen (denn das kann der Verzicht auf weltanschauliche Erziehung per se nicht leisten), sondern es geht ihnen offensichtlich darum, dass sie ihre eigenen weltanschaulichen Vorlieben lieber in fremde Kinder eingeimpft sehen würden als die von deren Eltern (sofern die kirchlich orientiert sind).
Im Übrigen bin ich persönlich auch gegen Kindertaufen, weil die weltanschauliche Entwicklung dem interreligiösen Faktenschaffen voraussehen sollte. Aber das ist eben ein theologisches Problem und müsste für Nichtreligiöse irrelevant sein. |
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29.06.2023 00:57 Uhr |
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"Wie schon geschrien:"
Hübsch, und passend.
Wie gesagt, ich habe dich ermuntert, aktiv zu werden, um die Rechtslage zu ändern. In deiner Partei oder in Initiativen. Ich glaube nur, dass das möglicherweise nicht einfach wird, da zwei Grundrechte betroffen sind: Religionsfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern.
Es wäre natürlich interessant zu erfahren, was passierte, wenn eine Person, die als Säugling getauft wurde, dagegen vor dem Verfassungsgericht klagte.
Ich weiß nicht, ob es den Fall schon gab. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2023 01:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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