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Fragenübersicht Zwei Kanzlerkandidaten wollen ihre Rechte bzw.Pflichten im Falle einer Wahl nicht nutzen. Ist da eine Kandidatur überhaupt tragbar?
1 - 12 / 12 Meinungen
13.09.2022 22:40 Uhr
Gibt es für einen Kanzler eine Pflicht zur "Moderation"? Wenn ja, wäre das meiner Meinung nach ziemlich absurd. Warum sollte es diese Pflicht geben?
13.09.2022 22:46 Uhr
Die Rechte gibt es automatisch. Inwieweit die/ der Gewählte sie beansprucht kann man dem Account schlecht vorschreiben.
13.09.2022 23:04 Uhr
Zitat:
Die Rechte gibt es automatisch. Inwieweit die/ der Gewählte sie beansprucht kann man dem Account schlecht vorschreiben.


Nicht aufgepasst? rKa hat heute schon gesagt, dass die Rechte mit der Ernennung zusätzlich vergeben werden und nicht automatisch.
13.09.2022 23:04 Uhr
Zitat:
Aber ist es überhaupt möglich,daß zwei Kandidaten mit ihrer klaren Stellungnahme keine Mod-Pflichten zu übernehmen durch die Redax auch bestätigt werden können?


Es empfiehlt sich die Stellungnahmen der Kandidaten noch mal gründlich zu lesen.
So klar wie dargestellt ist schon mal nix.

Davon unabhängig.
Ob ein Kanzler die Tätigkeit als Moderator ausübt oder nicht ist grundsätzlich egal.
Er kann, muss aber nicht.
Zwingen kann man ihn schließlich nicht.

Da ist es doch nur fair wenn Kandidaten im Vorfeld ihr Verhältnis zur möglichen eigenen Moderation erklären.

Aber natürlich wäre es auch zukünftig möglich den KK zu "Arbeit" zu verpflichten.
Ein kleines Doliszit genügt.
Garantiert aber eben auch nicht dass die Tätigkeit ausgeführt wird.
13.09.2022 23:05 Uhr
Zitat:
rKa hat heute schon gesagt, dass die Rechte mit der Ernennung zusätzlich vergeben werden und nicht automatisch.


Ich denke mauli bezieht das "automatisch" auf den verankerten Anspruch als Kanzler.
13.09.2022 23:05 Uhr
Was ist daran so schlimm nicht moderieren zu wollen? Besser nicht moderieren als bewusst zu zensieren und zu unterdrücken, wie von einem KK angekündigt.
13.09.2022 23:10 Uhr
Wo steht, dass die Wahrnehmung der Mod-Rechte durch den Kanzler eine Pflicht ist?

Und wie will man jemanden zwingen, der nicht will?

Das einzige Problem, das der Kanzler hat, wenn er die Modrechte nicht nutzt, ist dass er nicht in die KAF-Ini kommt
14.09.2022 08:20 Uhr
Man zeige mir bitte den Abschnitt der Regeln, in denen steht, dass die Wahrnehmung und Nutzung der Moderationsrechte seitens des Kanzlers zu den ureigensten Pflichten desselben gehören. Ich warte solange.
14.09.2022 08:34 Uhr
Ich finde es übrigens sehr lustig, aus welcher Ecke da jeweils die Beschwerden dazu kommen. Gerade einer Harzhexe könnte ich es ja ohnehin nicht Recht machen.

Hätte ich gesagt, ich würde aktiv moderieren wollen, käme bei jedem zweiten Moderationsakt gegenüber einem ihrer Homies oder ihr selbst doch instant "Das muss der bad idol gewesen sein, der hat mich auf dem Kieker!".

Das ist ein lose-lose Szenario für mich, denn diejenigen, die aus mir unerfindlichen Gründen glauben, der Kanzler müsse zwingend moderieren, werden das ohnehin je nach Gusto in die gerade gewünschte Richtung negativ verdrehen. Dann kann ich auch gleich, wie halt auch geschehen, begründet sagen, wie ich es handhaben werde und fertig. Und das passt dann Leuten entweder oder es passt ihnen nicht.

Tatsächlich können jene, die der Ansicht sind, der Kanzler müsse moderieren, froh sein, dass ich das im Falle des Falles so handhaben werde, wie angekündigt. Anderenfalls würde ich das nämlich 1:1 so tun, wie ich das im beruflichen Alltag auch tue und das würde für viele der Beschwerdeführer hier eine Verwarnung nach der anderen bedeuten (auf dol2day übertragen wären das dann halt direkt Beitragslöschungen).
14.09.2022 08:37 Uhr
"Der Kanzler ist für die Dauer seiner Amtszeit mit Moderatoren-Rechten ausgestattet. Die Redaktion kann diese Rechte verweigern oder jederzeit aberkennen, sofern gewichtige Gründe dafür vorliegen. In diesem Fall werden die Gründe schriftlich niedergelegt und allen Mitspielern zugänglich gemacht."

Eine Pflicht, die Rechte auszuüben, besteht laut Regeln tatsächlich nicht. Es könnte aber argumentiert werden, dass der*die Kanzler*in mit diesen Rechten im Normalfall ausgestattet wird. Fraglich, ob das von seiner*ihrer Seite ausgeschlagen werden kann.

Aber du und Minga wollen ja die Rechte annehmen. Ich hatte vor drei Jahren ja eine ähnliche Erklärung im Wahlkampf veröffentlicht, allerdings mit der Absicht, die Rechte gar nicht anzunehmen.
14.09.2022 08:40 Uhr
Zitat:
Eine Pflicht, die Rechte auszuüben, besteht laut Regeln tatsächlich nicht. Es könnte aber argumentiert werden, dass der*die Kanzler*in mit diesen Rechten im Normalfall ausgestattet wird. Fraglich, ob das von seiner*ihrer Seite ausgeschlagen werden kann.

Aber du und Minga wollen ja die Rechte annehmen. Ich hatte vor drei Jahren ja eine ähnliche Erklärung im Wahlkampf veröffentlicht, allerdings mit der Absicht, die Rechte gar nicht anzunehmen.

Ich habe, meines Erachtens, ja ziemlich klar und verständlich erklärt, wie ich das handhaben möchte. Ich nehme diese Rechte an, verzichte aber aus eigenem Antrieb darauf, sie anzuwenden. Ich habe auch eine Ausnahme dazu genannt, nämlich dann, wenn eine Diskussion völlig aus dem Ruder laufen sollte oder ein geposteter Inhalt wirklich schwerwiegend moderationspflichtig und gerade wirklich sonst kein anderer Moderator greifbar sein sollte. Quasi so eine Art "Notfallmoderator".

Meinem Empfinden nach ist das durchaus regelkonform, eben weil nirgends steht, dass ich diese Rechte auch zwingend anwenden muss, wenn ich nicht will.
14.09.2022 08:41 Uhr
bad idol,

ja, da du die Rechte annehmen willst, ist es regelkonform.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.09.2022 00:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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