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Fragenübersicht Kannst Du die grundlegende Notwendigkeit der Anzeige gegen die Dame nachvollziehen?
1 - 10 / 10 Meinungen
04.01.2019 16:34 Uhr
Ich hoffe das Verfahren gegen sie wird eingestellt.
04.01.2019 16:39 Uhr
Wenn sie und ihr Anwalt sich nicht völlig dämlich anstellen, dann wird das Verfahren eingestellt oder sie wird freigesprochen - wegen Notwehr oder weil es ein Reflex war.

Welcher Schwachmat zeigt so etwas an?
04.01.2019 17:13 Uhr
Ich versehe vollkommen, dass aufgeklärt werden muss, welches die tatsächlichen Tatumstände waren. Sonst hätte man ja einen Freifahrtschein anderen die Nase zu brechen, wenn man nur behauptet, man sei belästigt worden.
04.01.2019 18:29 Uhr
Natürlich hat nicht die Polizei den Fall abschließend zu bewerten, nur weil sie der Aussage der Frau glaubt. Möglicherweise hat die Frau im Reflex gehandelt, möglicherweise hat sie auch die Chance genutzt, ordentlich zuzuschlagen, wo es nicht nötig gewesen wäre. Möglicherweise hat sie auch das Begrapschen erfunden, um ihre Gewaltphantasien auszuleben. In den beiden letzteren Fällen hätte sie sich zu Recht strafbar gemacht. Um sowas zu klären, sind schließlich Anwälte und Richter da.
04.01.2019 23:51 Uhr
Die Bürgerin hat einen Orden verdient und der Hintergrund ist jämmerlich. Mir ist völlig egal, ob der Grapscher Österreicher, Deutscher oder Norweger war.
05.01.2019 00:43 Uhr
Keine Ahnung wie die entsprechenden Gesetze dort sind.
Gab doch vor ein paar Wochen erst den Fall wo eine Frau, die sich gegen Belästigung und Stalking gewehrt, und den Stalker öffentlich gemacht hatte, verurteilt wurde.
Weiß nur nicht mehr genau ob es in der Schweit oder bei den Ösis war..
05.01.2019 00:45 Uhr
Zitat:
Welcher Schwachmat zeigt so etwas an?

In Deutschland jeder Polizist der seinen Job macht. Zwangsläufig.
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt.
Was danach kommt ist eine ganz andere Geschichte.
06.01.2019 09:18 Uhr
Die Notwehr hat in angemessener Form zu erfolgen. Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft (in Deutschland). Eine Anzeige erfolgt bei Körperverletzung automatisch. Hier ist ja noch gar nichts über die Schuld der Verursacherin entschieden. Zu früh für eine Debatte.
06.01.2019 09:26 Uhr
"Die Notwehr hat in angemessener Form zu erfolgen."


Was ist angemessen in einer Situation der Angst, der Gewalt?

Ich denke, daß da niemand u.U. in Todesangst auch dazu in der Lage ist, abzuwägen, was angemessen ist.

Ich hoffe jedenfalls, in einer solchen Lage über so viel Kraft zu verfügen mich zu wehren und zu schützen.
08.01.2019 18:50 Uhr
Auf den Hintern grapschen und Todesangst? Naja.
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