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Fragenübersicht Kann man so einen Menschen jemals den erlittenen Schaden wieder gut machen?
1 - 8 / 8 Meinungen
21.12.2018 13:58 Uhr
Das kann keiner mehr gut machen. Wobei ich nicht verstehe, wie das passieren konnte. Damals gab es doch bereits DNA und andere Analysen.

Waren da keine Spuren da?
21.12.2018 14:03 Uhr
Die Möglichkeit solcher Fehler ist eines der wichtigsten Argumente gegen die Todesstrafe.
21.12.2018 14:12 Uhr
Nein, das ist verlorene Lebenszeit. Erschreckend ist, daß in überlasteten Gerichten inzwischen andauernd Fehler begangen werden. Und genau das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren.
21.12.2018 14:16 Uhr
Zitat:
Die Möglichkeit solcher Fehler ist eines der wichtigsten Argumente gegen die Todesstrafe.

Geht so. Wird die Todesstrafe nach westlichen Maßstäben wie z.B. in den USA angewendet, ist sie vor Vollzug bereits jahrzehntelange Folter, unabhängig von Schuld oder Unschuld. Dass da alle Jubeljahre mal ein psychisches Wrack nach 30 Jahren freigelassen wird, spricht vor allem deshalb gegen die Todesstrafe, weil man ohne ständige Todesangst sicher etwas stabiler nach Hause darf.
Wird die Todesstrafe hingegen zügig vollzogen und die Amifolter weggelassen, wäre es mancherorts auch für manch Unschuldigen sicher insgesamt leidensärmer selbst als eine langjährige Gefängnisstrafe ohne Todesurteil.
21.12.2018 14:19 Uhr
Zitat:
Nein, das ist verlorene Lebenszeit. Erschreckend ist, daß in überlasteten Gerichten inzwischen andauernd Fehler begangen werden. Und genau das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren.

Der Rechtsstaat definiert sich über sein Rechtssystem, nicht über mögliche Fehler, die es überall gibt. Solche Fehler sind mitunter nur dann völlig auszuschließen, wenn keine Urteile nach Indizien mehr möglich wäre. Ob das so rechtsstaatlich wäre, wenn die große Mehrheit der Täter laufen gelassen werden müsste, ist doch eher fraglich.
21.12.2018 14:37 Uhr
@August XXVI
Das Rechtssystem in einem Rechtsstaat muß sich die Zeit nehmen, ordentlich zu arbeiten. Da sind alle Organ der Rechtspflege gefragt. Die Staatsanwaltschaft darf nicht aus Gründen des Populismus den Nächstbesten anklagen, die Rechtsanwällte dürfen nicht schlampen, nur weil ihr Mandant kein Geld hat, und die Richter müssen genauer hinsehen, die Zeit zum sorgfälltigen Abwägen haben.
21.12.2018 17:56 Uhr
Klingt wie eine Story vom Spiegel-Fälscher. Ich traue stark pigmentierten Mitbürgern generell nicht über den Weg.
21.12.2018 18:44 Uhr
Zitat:
Die Möglichkeit solcher Fehler ist eines der wichtigsten Argumente gegen die Todesstrafe.


Warum denn das?

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