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Freut es dich, dass die Saat von AFD, NPD, Republikanern und ähnlichen Gruppierungen allmählich aufzugehen scheint? |
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02.10.2018 08:55 Uhr |
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Freuen? Bin ich Herbert? |
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02.10.2018 09:49 Uhr |
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Natürlich nicht.
Immerhin untersteht die Bundesanwaltschaft nicht Maaßen, sonst wäre das nie rausgekommen.
Ich bin doch nicht h&h. |
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02.10.2018 10:00 Uhr |
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"H&H"- traumatisch zu sehen mittlerweile und albern dazu....konzentriere Dich auf Deine Aufgaben, bist ja noch immer Kanzler! |
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02.10.2018 10:08 Uhr |
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"Freut es dich....."
Es ist die typische Fragestellung eines typischen Umfragestellers hier...und es kann natürlich nicht freuen und daher wäre es schon besser, wenn nur nach der Meinung hier gefragt würde zu bestimmten aktuellen Ereignissen.
Aber 'tschuldigung, ich vergaß, daß die Freude etwas sehr Subjektives ist. |
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06.10.2018 22:17 Uhr |
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Was haben Hintergrund und Frage miteinander zu tun? Nichts! Verwundert nicht: kommt ja auch von unserem geschätzten Pozi. |
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06.10.2018 22:22 Uhr |
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Die festgenommenen stehen unter Terror-Verdacht. Deshalb übernahm die Bundesanwaltschaft. Sie ist in Deutschland für Ermittlungen zuständig, bei denen z.B. der Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung besteht (§ 129a StgB).
Was das mit der AfD zu tun hat, weiß wahrscheinlich nur der Umfrageurheber.
Die NPD ist übrigens eine Splitterpartei mit derzeit bundesweit rund 4.000 Mitgliedern (laut Verfassungsschutz).
Im gleichen Bericht (Berichtsjahr 2017) sind rund 24.000 Rechts- und 29.000 Linksextremisten aufgeführt.
Die größte Zahl von Extremisten, wird übrigens durch ausländische Organisationen gestellt. |
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06.10.2018 22:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die festgenommenen stehen unter Terror-Verdacht.
Hast du diese Differenzierung auch bei den mutmaßlichen Messerstechern von Chemnitz vorgenommen?
Nahm ich. Im Gegensatz zu die verstehe ich, wie der Rechtsstaat funktioniert. Dazu schrieb ich hier auch schon. Es gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Eine Straftat liegt juristisch erst dann vor, wenn sie durch einen Richter als solche in einem Urteil festgestellt wird.
In diesem Zusammenhang nannte ich auch Beispiele.
Der freigelassene Iraker war faktisch ein Straftäter, weil er mit mehreren Identitäten in Deutschland unterwegs war und verstieß zudem gegen die §§ 95 und 96 des Aufenthaltsgesetzes. Er hätte deshalb nach Bulgarien abgeschoben werden können, das zuständige Land Sachsen hielt aber die festgelegte Frist (sechs Monate nach Antragsstellung in Deutschland) nicht ein. Deshalb wurde Deutschland für das Asyl-Verfahren zuständig.
Bisher stellte kein Richter die objektiv begangenen Straftaten fest. Deshalb gilt der Mann juristisch als unschuldig.
Eine Tatbeteiligung an der Messerstecherei kann ihm derzeit nicht nachgwiesen werden (u.a. weil ein zweites bei der Tat eingesetztes Messer bisher unauffindbar ist).
Das sagt allerdings nichts darüber aus, ob er nicht tatsächlich beteiligt war. |
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06.10.2018 22:38 Uhr |
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Zitat:Zitat:Was das mit der AfD zu tun hat, weiß wahrscheinlich nur der Umfrageurheber.
Wenn du deine Buntstifte dabei hättest, dann könnte ich es dir vielleicht aufmalen, "osti".
Zitat:Zitat:Was haben Hintergrund und Frage miteinander zu tun? Nichts! Verwundert nicht: kommt ja auch von unserem geschätzten Pozi.
Da du ganz offensichtlich die Welt nicht verstehen kannst, solltest du sie vielleicht besser verlassen, "osti"?
Vielleicht ist für dich ja noch ein Posten bei Söderchens Mondfahrt drin - vielleicht als Bremsfallschirm...
Noch was zur Sache oder war's das schon wieder? |
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06.10.2018 22:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:als es sich bei den Tätern von Chemnitz um Täter mit ausgeführter Tat, also vollendeter Tatbeteiligung handelt,
Nö.
Es gibt ein Opfer, das stimmt.
Die zugehörigen Täter gibts aber (noch?) nicht, auch wenn die einschlägigen Wutbürger am Tag der Tat von "Mördern" sprachen.
Die Anklage (so sie denn zustande kommt) dürfte kaum auf Mord lauten. Auch Totschlag ist eher unwahrscheinlich. Für beide Taten wäre der Vorsatz der Tötung eines der wesentlichen Kriterien. Das dürfte nicht zutreffen. Daniel Hillig dürfte ein Zufallsopfer gewesen sein.
Deshalb werden sich auch niedere Beweggründe kaum nachweisen lassen.
Womöglich wird der Syrer nur wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, weil es für mehr nicht reicht. |
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06.10.2018 22:56 Uhr |
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Zitat:Von: Ostpreußen
[zu den Messerstechern von Chemnitz mit ihren kriminellen Karrieren]
Die Anklage (so sie denn zustande kommt) dürfte kaum auf Mord lauten. Auch Totschlag ist eher unwahrscheinlich.
Es könnte sich objektiv schon um einen Raubmord handeln. Schließlich wurden die Opfer absichtlich am Geldautomaten überfallen und es wurde anscheinend mit Messern der "kritischen Klingendimensionierung" mit sehr vielen Stichen und auch im Halsbereich zugestochen.
Zitat:Für beide Taten wäre der Vorsatz der Tötung eines der wesentlichen Kriterien. Das dürfte nicht zutreffen. Daniel Hillig dürfte ein Zufallsopfer gewesen sein.
Wie bei so manchem anderen Raubmord oder Überfall auch... Es wird eher darum gehen, dass die Justiz im politischen Auftrag die einschlägig vorbestraften "Füchtlinge" decken wird, darin besteht das Problem. Man kann schlecht zugeben, dass man Serientäter als Flüchtlinge glorifiziert hat.
Zitat:Deshalb werden sich auch niedere Beweggründe kaum nachweisen lassen.
Mal schauen. Sicher: Vielleicht "flüchten" sie auch wieder aus Deutschland, weil sie hier "verfolgt" werden. Ausserdem wurden die Täter schwer "traumatisiert".
Zitat:Womöglich wird der Syrer nur wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, weil es für mehr nicht reicht.
Bei 3 Opfern und einer so großen Zahl von Stichen muss der Richter schon ziemlich krank sein, andererseits wurden genau solche weltfremden und kranken Richter politisch gewünscht und einige mit Fleiss eingesetzt. Ich sage mal 50-50.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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