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BVerfG bestätigt Streikverbot für Beamte! Kannst du das Verbot nachvollziehen? |
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12.06.2018 18:52 Uhr |
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Ich kann das Verbot nachvollziehen. Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber, die Kommunen, den Ländern, dem Bund. Wenn sie nicht im Amt straffällig werden, sind sie praktisch unkündbar und müssen deshalb Einschränkungen der Art des Streikverbots hinnehmen. |
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12.06.2018 19:01 Uhr |
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Nachvollziehen kann ich das Verbot, doch mögen muss ich es nicht, oder? |
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12.06.2018 19:03 Uhr |
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Ja, ich kann das Verbot nach Studium der Argumentation des Gerichtes nachvollziehen. Trotzdem bleibt ein Geschmäckle, dass man den Beamten hier eine Art von Grundrecht entzieht. Ob dieser Verkauf des Rechtes mit den Vorteilen eines Beamtes auch adäquat kompensiert ist, wäre eine Betrachtung wert. |
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12.06.2018 19:48 Uhr |
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Ja. Man kann nunmal nicht alle Rosinen haben. |
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12.06.2018 19:56 Uhr |
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Ich finde es ok.
Schon aus Gleichbehandlungsgründen - so absurd das auf den ersten Blick auch klingt.
Wenn ein Lehrer streiken dürfte, hätte ein Polizist das gleiche Recht.
Will man das wirklich?
Hoheitliche Aufgaben sind - im gegenwärtigen System - unabdingbarer Bestandteil des Staatswesens.
Wenn man das Beamtentum nicht mehr will, ok.
Aber das ist dann eine andere Debatte, die nicht über das Streikrecht ausgetragen werden kann.
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12.06.2018 22:00 Uhr |
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Ja, alles andere wäre ein Widerspruch zum Konzept des Beamtentums. Der Beamte hat einen Versorgungsanspruch gegenüber seinem Dienstherrn und steht dafür in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Wer das nicht will, soll kein Beamter werden, bei Lehrern eh fragwürdig, gerade wenn man selbst als Argument anführt, dass Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. |
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13.06.2018 00:11 Uhr |
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Ich kann da nur sagen: Augen auf bei der Berufswahl! Natürlich hat jemand, der in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat steht- nichts anderes tun Beamte- nicht das Recht, denselben zu bestreiken. Lehrer die streiken wollen, sollen sich anstellen lassen. Aber dann würden sie als nächstes gegen die Sozialversicherungsbeiträge klagen. |
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13.06.2018 08:40 Uhr |
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das ist eine konsequente Rechtsprechung.
Erst lässt das Gericht zu, dass Beamte von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden und nun verbietet es, dagegen zu kämpfen.
Die Prekarisierung des Beamtentums ist in vollem Gange. |
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13.06.2018 13:00 Uhr |
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@Tochigi
Wie erklärst du dir, dass Tarifabschlüsse von Angestellten nicht (oder nur teilweise oder nur verspätet) mehr für Beamte übernommen werden?
Das ist definitiv eine Abkopplung von der sonstigen Lohnentwicklung und der Staat verletzt damit massiv seine Fürsorgepflicht.
Denn schließlich haben Beamte keine Möglichkeit, sich für ein höheres Gehalt einzusetzen. |
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13.06.2018 13:20 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die Personalräte und der DBB sind Interessenvertreter der Beamtenschaft.
Die sind reine Dekoration.
Erst das Druckmittel des Streiks erzeugt Verhandlungsspielraum.
Das ist dummes Zeug und das weißt du auch.
Aber ok, fahr meinetwegen deine Schiene weiter, dein Gelaber ist nur langweilig. |
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18.06.2018 08:57 Uhr |
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@Solid
Die Tarifabschlüsse werden, meist später, aber rückwirkend, für Beamte übernommen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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