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Wie bewertest du es, wenn ein Hauseigentümer sein besetztes Haus von einem Schlägertrupp räumen lässt? |
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24.05.2018 09:36 Uhr |
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Lynchjustiz ist problematisch, aber und dies ist ist ein großes Aber: Wenn der Staat nun wirklich nicht hilft, wie soll man dann vorgehen.
Mein Eigentum, wo Unrecht zu Recht wird, hilft der Widerstand.
Und jetzt wieder mal zum Aufregen für die linke Camarilla: Ich traue mich zu wetten, dass die Besetzer, welche welche in diesem Fall vollkommen im Unrecht sind, auf jeden Fall zur Polizei gehen, wenn die Hinterschädel voll der Platzwunden sind.
Das ist dann die wahre Verkommenheit. |
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24.05.2018 10:05 Uhr |
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Wo sich der Staat aus dem Kernbereich seiner Aufgaben zurückzieht, übernimmt die Anarchie dessen Platz. |
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24.05.2018 10:06 Uhr |
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da mein Collie nicht beißt, hole ich mir den Hund von meinem Sohn, der räumt dann schnell auf.
Sollte es zu Verletzungen kommen, muß der ungeladene Besetzer seine Anwesenheit erklären. Der Hund hat nur Einbrecher vertrieben... |
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24.05.2018 10:14 Uhr |
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@Herbert
Du alter Law-and-Order-Onkel: Wie ist denn deine Auffassung dazu, dass Immobilienbesitzer ihr Haus trotz steigender Mieten und Wohnungsknappheit unbewohnt lassen?
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2018 10:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.05.2018 11:16 Uhr |
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Zitat: gewollter und bewußter Wohnungsleerstand bei steigenden Mieten.
Wohnungsleerstand ist eine legitime Nutzung von Wohneigentum. Es gibt kein Gesetz, das das Eigentum an Wohnfläche für eine Person begrenzt. Es ist weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit, Wohneigentum nicht zu vermieten.
Denn die Vermietung ist ein hochriskantes und hochspekulatives Geschäft. Inzwischen sind Fälle von Mietnomaden und Wohnungsvandalen an der Tagesordnung. Der Schaden aus einer Vermietung kann leicht mehrere zehntausend Euro pro Jahr betragen (Mietausfall, Renovierungskosten, Rechtsdurchsetzungskosten, Nutzungsausfall, etc.).
Der Ertrag einer Vermietung ist heute im Regelfall negativ, d.h. Vermietung erzeugt Verluste. Es wäre eine entschädigungslose Enteignung, jemanden zu einem Geschäft zu zwingen, bei dem er Verluste macht und das ist laut GG Artikel 14 unzulässig. |
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24.05.2018 11:39 Uhr |
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Ich liebe Geschichten mit Happyend. |
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24.05.2018 12:04 Uhr |
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@Poz
Da gips nix zu lachen, das ist doch die bekannte Solid'sche Unschärfeinflation. |
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