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Berlin fordert "sexuelle und geschlechtliche Identität" im Grundgesetz - unterstützt du diese Initiative? |
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11.04.2018 22:14 Uhr |
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Nein, ich sehe dazu keinen Anlass. Wer sich diskriminiert fühlt, kann bereits auf Grundlage aktueller Gesetze aktiv werden. Man muss nicht jede denkmögliche Lebensweise ins Grundgesetz explizit aufnehmen. |
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11.04.2018 22:53 Uhr |
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Es wird immer blöder. |
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11.04.2018 23:18 Uhr |
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@Calbenser
Hast du meinen Kommentar nicht richtig gelesen? Bisschen weiter oben schreibe ich, dass die sexuelle Identität meiner Meinung nach fehlt. Was nicht fehlt, ist die geschlechtliche Identität. Die Trennung von "sex" und "gender" kann man im Deutschen so nicht mühelos sprachlich darstellen. |
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12.04.2018 00:09 Uhr |
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Sollen sie es halt fordern, ich hab auch nichts dagegen, dass es ins Grundgesetzt kommt.
Da steht eh viel drin, wo der Staat sich dann letztlich nix draus macht.
Herzblut würde ich in diese Initiative aber nicht stecken. |
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12.04.2018 06:23 Uhr |
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Zitat:Konkret geht es um die Erweiterung des Art. 3 III Grundgesetz und da fehlt meiner Meinung nach die sexuelle Identität.
Aktuell lautet er folgendermaßen:
Zitat:Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Geschlecht ist ja schon abgedeckt.
Sollen sie schreiben:
Zitat:Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.
Und gut ist. |
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12.04.2018 07:49 Uhr |
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Eher ja - Angaben sollten so genau wie möglich sein. |
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12.04.2018 08:28 Uhr |
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@ Compadre und Poz
Ich finde, ihr macht es euch da zu einfach.
Dass verschiedene Gruppen explizit im GG stehen, hat ja Gründe - Diskriminierung eben. Die ja trotzdem teilweise immer noch stattfindet, gegen die man sich aber dank der besonderen Schutznorm besser wehren kann. |
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12.04.2018 09:00 Uhr |
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@Compadre
Ganz unrecht hast du nicht, denn Antidiskriminierung kann ja schon aus Art. 3 I abgeleitet werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Nur schadet eine gewisse Konkretisierung nicht und die findet ja im Art. 3 III auch statt. Ich verweise auf die Argumentation von Calbenser. |
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12.04.2018 12:38 Uhr |
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Zitat:@ Compadre und Poz
Ich finde, ihr macht es euch da zu einfach.
Dass verschiedene Gruppen explizit im GG stehen, hat ja Gründe - Diskriminierung eben. Die ja trotzdem teilweise immer noch stattfindet, gegen die man sich aber dank der besonderen Schutznorm besser wehren kann.
Mir macht die zu erwartende Anzahl besonderer Schutznormen Sorge.
Er, sie, es, unentschlossen, Bäcker, Studierte, Rothaarige, Einarmige, Linkshänder, Panzerknacker, Österreichstämmige, etc. pp...
Etwas spitzfindig vielleich, aber auch nicht ganz aus der Luft gegriffen.
Wenn da steht "alle", dann sind eben auch "alle" gemeint. |
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12.04.2018 14:21 Uhr |
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"niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden" ist schon Lange in Frage gestellt - denn was einst als Gleichberechtigung gedacht war, wird zunehmend als Gleichstellung entwertet.
Warum manchmal Identität etwas tolles und manchmal etwas schlechtes sein soll ist auch fragwürdig.
Denn Mensch als Mensch, also als Wesen mit individueller Würde, behandeln und nicht wegen jedem Schiss mehr Trennendes als Verbindendes - auch noch gesetzlich - verewigen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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