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Fragenübersicht Was soll ein Kopftuchverbot bewirken?
1 - 14 / 14 Meinungen
05.04.2018 14:18 Uhr
Gesünderes Haar.
05.04.2018 14:30 Uhr
Zitat:
Wenn wir das Kopftuch verbieten, gibt es keine Fundamentalisten mehr. Wenn wir Betteln verbieten, gibt es keine Armut mehr. Wenn wir Frauenhäuser schließen, gibt es keine Gewalt in der Familie mehr.
Das Konzept hat Potenzial!


Obwohl ich den gedanklichen Automatismus einer Verbindung zwischen Fundamentalismus und Kopftuch kritisch sehe, stimmt dieser Hinweis auf gewisse Kurzschlüsse natürlich.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2018 14:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.04.2018 14:44 Uhr
Es soll ein Zeichen *für* unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) und ihre Werte sein. Das Problem ist, dass Religionsfreiheit Teil der FDGO ist. Und mitnichten jede Frau, die ein Kopftuch trägt, ist unterdrückt. Man kann hier leicht das Kind mit dem Bade auskippen.
05.04.2018 14:46 Uhr
Ein Kopftuchverbot dient der Förderung der Unwillkommenskultur. Moslems sollen erkennen, dass ihre antiquierten Marotten hier nicht willkommen sind. Welche Lehren sie daraus ziehen bleibt ihnen überlassen; Auswandern ist immer eine feine Option.
05.04.2018 15:07 Uhr
Ein generelles Kopftuchverbot steht wohl auch kaum zur Debatte, höchstens im öffentlichen Dienst halte ich es für angebracht augrund der Trennung von Staat und Religion.
05.04.2018 15:07 Uhr
Zitat:
Das Problem ist, dass Religionsfreiheit Teil der FDGO ist.


Religionsfreiheit soll dem Schutz vor Übergriffen durch religiöse Fanatiker dienen und nicht jeden religiös begründeten Blödsinn legitimieren.
05.04.2018 15:10 Uhr
Ein Kopftuchverbot soll davor schützen, dass muslimische Mädchen zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden und das nicht muslimische Mädchen als Schlampen gelten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2018 15:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.04.2018 15:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das Problem ist, dass Religionsfreiheit Teil der FDGO ist.


Religionsfreiheit soll dem Schutz vor Übergriffen durch religiöse Fanatiker dienen und nicht jeden religiös begründeten Blödsinn legitimieren.



>> Artikel 4 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
05.04.2018 15:14 Uhr
@Lifthrasir

Die Diskussion dazu gibt es ja in einem parallelen Thread. Ein Kopftuch bei Mädchen sollte zumindest nicht unwidersprochen hingenommen werden, genauso wenig wie die Abstinenz von bestimmten schulischen Veranstaltungen. Hier muss aber stärker mit Eltern ins Gespräch gegangen werden und nicht das muslimische Mädchen an sich sollte die Leidtragende werden bzw. zwischen die Fronten geraten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2018 15:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.04.2018 15:21 Uhr
Zitat:
>> Artikel 4 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Die Grundrechte sind aber Abwehrrechte gegen den Staat. Deutschland soll nach dem Grundgesetz Religion nicht den Vorrang geben und nicht in die privaten Angelegenheiten der Menschen hineinregieren. Wenn Muslime sich Muslime nennen wollen und nach Mekka ausgerichtet beten wollen, dann dürfen sie das natürlich tun. Wenn sie anderen Menschen ihre religiösen Sitten aufzwingen wollen, dann schützt das Grundgesetz davor.
05.04.2018 15:25 Uhr
"Wenn sie anderen Menschen ihre religiösen Sitten aufzwingen wollen, dann schützt das Grundgesetz davor."

> Klar. Ich würde aber nicht behaupten, dass das Kopftuchtragen von Muslima darunter fällt.
05.04.2018 15:58 Uhr
@Mr. Bart

Zumindest nicht bei uns, in der islamischen Welt ist das Kopftuch inzwischen durch gesellschaftlichen Druck zu einer Art Zwang geworden, selbst wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Dort wo das Kopftuch kaum getragen wurde, wird es durch saudisches Geld verbreitet (z.B. in Bosnien und Herzegowina) bis die Gesellschaft kippt. Wir müssen nur aufpassen, dass nicht innerhalb einzelner Gruppen dieser gesellschaftliche Druck entsteht.
05.04.2018 17:12 Uhr
Nichts, es dient allein der bereits mehrfach historisch aufgetretenen Neigung des Deutschen, religiöse Minderheiten zu gängeln.
05.04.2018 17:38 Uhr
Das gleiche wie bei anderen Verfassungswidrigen Kennzeichen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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