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Ist es eine Strafe für die Bezeichnung von Polizisten als Schlümpfe in Ordnung? |
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20.03.2018 10:56 Uhr |
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Wer eine Amtsperson und Person der öffentlichen Sicherheit herabwürdigt und diese auch noch bei schlechter Laune erwischt, der darf sich nicht wundern, wenn er so etwas sich einfängt. |
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20.03.2018 11:00 Uhr |
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Nein, ich halte das für überzogen. Beleidigungen sind nicht in Ordnung, aber davon ist man hier noch weit entfernt.
@Alpenkänguru
Schlechte Laune hat gar kein Maßstab zu sein. Für so manchen Amtsträger ist es ein langer Lernprozess, dass er für den Bürger da ist und nicht umgekehrt. |
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20.03.2018 11:05 Uhr |
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Es sollte ein Unterschied sein ob ich über einen Polizisten sage er sei ein Schlumpf oder es zu ihm sage.
Aber vielleicht wäre es ja teurer gewesen wenn der Mann es direkt zu dem Polizisten gesagt hätte. |
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20.03.2018 11:08 Uhr |
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@Tochigi
Es kam schon vor, dass man Strafen zahlte, weil man vor einem Polizisten furzte.
Auch das kam schon vor.
Es kam auch vor, dass jemand 70 Euro ablegte, weil er betrunken pinkelte. Und diese Strafe lag eher daran, dass er in Richtung der Streife pinkelte, also die Polizistin erzürnt war, weil sie sein Glied sah. Der andere Polizist wollte das eh in die Richtung: Drah Di um Depperter drehn und gut sein lassen. |
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20.03.2018 11:10 Uhr |
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Eine 'Beleidigung' wie "Schlumpf" hat so ein Bürger in Uniform wegzustecken, finde ich. |
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20.03.2018 11:14 Uhr |
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@Zäbel
Strafbefehl über 900 Euro - für einen Pups
Hintergrund: Der Angeklagte Christoph S. hatte im Februar 2016 bei einer Personenkontrolle in der Rigaer Straße in Friedrichshain offenbar zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt. Der Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit sah dies als Beleidigung der Beamtin und erstattete Anzeige gegen den Mann. Gut ein Jahr später erhielt Christoph S. einen Strafbefehl über 900 Euro. Da er gegen diesen Widerspruch einlegte, landete die Sache am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht.
– Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/28371704 ©2018
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20.03.2018 11:16 Uhr |
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Verstoß gegen Landessicherheitsgesetz
Der Steirer habe die Amtshandlung durch den Furz ins Lächerliche gezogen, heißt es von der Polizei in Frohnleiten: "Er hat demonstrativ einen fahren gelassen".
Der junge Mann hat damit die steirische Sicherheit gefährdet, denn er hat gegen Paragraf 2 des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes - den, wie Anwälte erzählen, umstrittenen "Anstandsparagrafen" - verstoßen.
http://stmv1.orf.at/stories/388421 |
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20.03.2018 11:19 Uhr |
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Naja, unter anderem dafür werden Österreicher ja allgemein belächelt. |
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20.03.2018 11:22 Uhr |
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@Zäbel
Im ersten Fall handelt es sich um 50 Euro. Dagegen ist Berlin mit 900 Euro wohl eher zu belächeln. |
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20.03.2018 11:30 Uhr |
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@Alpenkänguru
Es gibt ohne Frage immer wieder lächerliche Urteile dieser Art, weil man meint Polizisten seien in einer besonderen Stellung. Diese Umkehr zwischen Staatsdiener und Bürger finde ich problematisch. Und man bedenke, was so alles eingestellt wird, weil angeblich kein öffentliches Interesse besteht, insbesondere im Bereich der Körperverletzung. Aber wenn ein massiv geschützter Polizist betroffen ist, gibt es Freiheitsstrafen. Das mag als Statement des Staates noch durchgehen, aber ist im Verhältnis Bürger-Staat schwierig, denn der Staat soll vor allem auch die Bürger schützen. |
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20.03.2018 11:36 Uhr |
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@Alpenkänguru
So etwas wie ein Anstandsparagraph gehört nicht in eine moderne Gesetzgebung. Der Staat hat nicht Anstand und Moral zu kontrollieren, sondern für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und diese Begriffe sollten nicht zu weit ausgelegt werden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2018 11:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.03.2018 12:01 Uhr |
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Ich habe schon öfter Dokus gesehen, die Polizisten bei ihrer Arbeit begleitet haben. Mir ist dabei aufgefallen, dass Polizisten die Bürger bei Personenkontrollen häufig duzen und im Gegenzug das "Sie" verlangen. Das finde ich schon auch ein Stück weit respektlos. Wer mich duzt, den duze ich zurück.
Hier in meiner Kleinstadt passiert das sowieso, weil jeder jeden kennt. Aber in den Großstädten sollte auch ein höflicher Umgangston herrschen.
Da fällt mir leider auf, dass die Polizisten eine 2-Klassen-Ebene starten. |
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20.03.2018 12:08 Uhr |
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@LordFred
Aber muss auch sagen, der Polizist, welcher besonders den Berserker raushängen lässt, der beißt auch nicht in Form von Strafmandaten.
Der sagt vllt, ich breche Dir das Genick, Du Hundsvieh Du elendiges, aber mit der Einschüchterung ist es auch getan. |
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20.03.2018 12:15 Uhr |
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@Känguru
Ich persönlich habe nichts gegen eine raue Sprache, um sich den nötigen Respekt zu verschaffen. Ganz im Gegenteil; finde ich sogar gut. Aber dann kleingeistig auf Antworten des Gegenübers zu reagieren, finde ich daneben.
Ich habe höchsten Respekt vor der Arbeit der Polizei. Ich möchte nicht mit den Beamten tauschen. Viele Stresssituationen usw... Persönliche Anfeindungen liegen da ja an der Tagesordnung. |
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20.03.2018 12:17 Uhr |
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@LordFred
In Bezug auf die Menschenwürde sollte es nun nicht sein.
Aber ich denke auch, dass man gerade in der Situation es mit besonders charmanten Gestalten zu tun hat und ich glaube da wird man so.
Das ist so wie der frustierte Lehrer im Alter, so wird das wohl auch beim Polizisten oft genug passieren.
Oder wie auch jemand bei der Fremdenbehörde idealisiert begann und irgendwann zum zynischen Menschen wurde, von dem Du glaubst das ist der Erfinder der Reichsbürger und Xenophobie. Der halt zwischen allen Mühlen zerrieben wurde. |
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20.03.2018 16:15 Uhr |
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Es handelt sich hierbei m.E. nicht um eine Straftat, auch nach österreichischem Recht nicht. In Deutschland würde man das, was hier sanktioniert wurde, eine Ordnungswidrigkeit nennen. Ist schon ok, wenn man die Beleidigung von Amtsträgern in Österreich als "unanständig" ansieht. Davon kann man in Deutschland nur träumen, hier ist selbst das Erschießen von Polizisten teilweise straffrei. |
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20.03.2018 16:24 Uhr |
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@Botsaris
Ich gehe nicht davon, dass jemand bei einer Geldstrafe nicht von einer Verwaltungsstrafe ausgeht oder gar hier von einer Verurteilung träumt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2018 16:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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