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Fragenübersicht Strompreis-Privilegien sind rechtswidrig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf kippt die Befreiung für energieintensive Betriebe durch die schwarz-gelbe Regierung - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende
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07.03.2013 16:54 Uhr
Ich warte die Widerspruchsfrist ab und äußere mich erst dann.
07.03.2013 16:56 Uhr
Da auch die EU-Kommission in die gleiche Richtung tendiert, Herbert, könnte u.U. auch das nichts nptzen.
Und ganz ehrlich: Ich fände das gut!
07.03.2013 16:57 Uhr
Puh, was für ne Schlagzeilenhascherei.

1. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
2. Es wurde lediglich festgestellt, dass diese Befreiung formell nicht korrekt zustande kam. Bedeutet im Umkehrschluss: So eine Regelung wäre grundsätzlich in Ordnung, sie muss aber anders zustande kommen. Die interessantere Frage wäre die der materiellen Rechtmäßigkeit gewesen.

Fazit: Es muss nur die gesetzliche Grundlage geändert werden und es bleibt so. Und das auch nur dann, wenn der BGH die Entscheidung des OLG bestätigt. Wenn nicht, muss nicht mal die Grundlage geändert werden.
07.03.2013 17:01 Uhr
Mensch, wir finden manches gut, aber die Industrie ist nicht unserer Meinung und wer hier das Sagen hat, ist dir doch sicher auch bekannt.
07.03.2013 17:25 Uhr
@ calzone II
Zitat:
1. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Stimmt. Das wird in den allermeisten Presseartikeln auch erwähnt. Aber die Entscheidung ist schon mal eine Ansage.
Zitat:
2. Es wurde lediglich festgestellt, dass diese Befreiung formell nicht korrekt zustande kam. Bedeutet im Umkehrschluss: So eine Regelung wäre grundsätzlich in Ordnung, sie muss aber anders zustande kommen. Die interessantere Frage wäre die der materiellen Rechtmäßigkeit gewesen.

Nein, falsch. Das Gericht sah den formellen Verstoß darin, daß der Netzentgeltverordnung die gesetzliche Grundlage fehlt. Nix mit "lediglich". So eine Verordnung ist verfassungswidrig und nichtig. Über materielle Fragen kann ich so einem Fall gar nicht mehr gesprochen werden. Sollte das Urteil halten, ist der Gesetzgeber gefragt.

Zitat:
Fazit: Es muss nur die gesetzliche Grundlage geändert werden und es bleibt so.

Nein, nicht geändert werden. Die gesetzliche Grundlage muß überhaupt erst einmal geschaffen werden. Und dann stellt sich erstmals auch die materielle Frage: sind solche Befreiungen auch inhaltlich überhaupt zulässig, siehe auch die Beihilfe-Problematik durch das EU-Recht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.03.2013 18:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.03.2013 17:26 Uhr
Zitat:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte den Paragrafen für rechtswidrig und nichtig. Das Energiewirtschaftsgesetz bilde keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. Zudem sei europarechtlich eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung geboten. Die vollständige Befreiung sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenates, Wiegand Laubenstein, sieht die Regelung aber nicht als staatliche Beihilfe, wie es die EU prüft. Denn der Staat nimmt nicht direkt Geld in die Hand. Sondern die Verbraucher zahlen die Befreiung über den Strompreis per Umlage. Die Richter monierten schließlich, die Regelung sei formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen.

Die Kläger - mehr als 160 Netzbetreiber - argumentierten, Unternehmen würden sogar noch dazu ermutigt, extra viel Strom zu verbrauchen, um die zehn Gigawattstunden Strom zu schaffen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.


Zitat:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berät heute mit Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft, Umweltverbänden und Gewerkschaften über die schwierige Gestaltung der Energiewende. An dem Treffen werden auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Bauminister Peter Ramsauer (CSU) teilnehmen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, wird über den Stand beim Netzausbau informieren. Über die derzeit diskutierten Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise soll erst bei einem Bund-Länder-Treffen am 21. März entschieden werden.

http://www.dradio.de/aktuell/2032383/
07.03.2013 17:27 Uhr
Ich meine,dass das Urteil in die richtige Richtung geht.
07.03.2013 17:29 Uhr
@ Erich Mühsam
Zitat:
Ich meine,dass das Urteil in die richtige Richtung geht.

Jou. Und jetzt noch das EEG abschaffen!
07.03.2013 17:29 Uhr
Nix mit "lediglich"

Doch, lediglich. Die interessante Frage wäre die materielle Rechtmäßigkeit gewesen. Die Ablehnung dieser versteht nämlich der Laie, wenn er "Befreiung war rechtswidrig" liest. Daher ist diese Entscheidung eher uninteressant, weil sie sich nicht um die Frage dreht, ob eine solche Befreiung rechtmäßig ist* oder nicht. Das OLG denkt, es gäbe dafür keine Grundlage. Das kann der BGH wieder anders sehen. Und selbst wenn, dann schafft man eben eine.

*im materiellen Sinne, also das, was der Laie meint, wenn er sagt "Das ist nicht ok" ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.03.2013 18:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.03.2013 17:41 Uhr
@ calzone II
Zitat:
Doch, lediglich.

Nein, nicht lediglich. Wenn der Laie "formeller Verstoß" liest, meint er vielleicht, daß nicht der zuständige Beamte unten links unterschrieben hat, sondern seine Urlaubsvertretung unten rechts und daß eine neue Unterschrift den formellen Verstoß heilen könnte. Darum geht es aber nicht. Es geht um eine Verordnung ohne Rechtsgrundlage.

Zitat:
Die interessante Frage wäre die materielle Rechtmäßigkeit gewesen.

Nein, interessant ist im Moment nur, wie der BGH entscheiden wird. Im übrigen hat das OLG angedeutet, was es von der materiellen Zulässigkeit hält: "Die vollständige Befreiung sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig."

Zitat:
Und selbst wenn, dann schafft man eben eine.

Nur daß man ein paar Monate vor der Bundestagswahl in einer nicht ganz unbedeutenden energiepolitischen Frage mit einem von der Opposition gehaltenen Bundesrat nicht mal "eben so" ein neues Gesetz zustande bringt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.03.2013 18:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.03.2013 17:47 Uhr
@Pomerius

Laien werden nicht mal erkannt haben, dass es nur an der formellen Rechtmäßigkeit lag. Und dass ein Laie dabei an die Heilung von Formfehlern dachte, ist auch recht unwahrscheinlich ;-). Verstanden wird ja: Befreiung rechtswidrig, also ist diese Befreiung an sich rechtswidrig, was ja nicht entschieden ist. Was das OLG davon hält, ist auch unbeachtlich. Auch dort wird man wissen, dass man Ungleiches ungleich behandeln darf und dass eine Fabrik etwas anderes als ein Privathaushalt ist.

Wie auch immer, die Sache ist wohl erst mal gelaufen.
07.03.2013 17:58 Uhr
Ich finde das gut. Energiewandel geht alle an.
07.03.2013 17:59 Uhr
@ calzone II

Ich rede vom Laien, dem zumindest bekannt ist, daß es einen Unterschied zwischen formeller und materieller Rechtwidrigkeit gibt. Der ganz laienhafte Laie, der hört "Befreiung rechtswidrig", wird dann nicht - wie Du unterstellst - meinen, daß die Regelung an materiellen Punkten gescheitert ist, sondern nur, daß sie eben irgendwie nicht in Ordnung war.

Zitat:
Was das OLG davon hält, ist auch unbeachtlich.

Nicht unbeachtlich. Nur eben nicht letzte Instanz.

Zitat:
Auch dort wird man wissen, dass man Ungleiches ungleich behandeln darf und dass eine Fabrik etwas anderes als ein Privathaushalt ist.

Stromverbrauch ist Stromverbrauch. Und daß ein Kunde, der eine Infrastrukturleistung besonders intensiv in Anspruch nimmt, nichts zu ihrer Finanzierung beitragen soll, erschließt sich nun auch nicht intuitiv.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.03.2013 18:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.03.2013 18:24 Uhr
Zitat:
Stromverbrauch ist Stromverbrauch.


Ah, damit ist die Sache natürlich durch.
07.03.2013 18:29 Uhr
Und wann eine Sache "durch" ist, das entscheidest Du, calzone?
Aber mir vorwerfen, dass ich immer das letzte Wort haben will?
07.03.2013 18:34 Uhr
Mit "durch" meinte ich die juristische Ebene, natürlich ironisch. Pomerius wird wissen, dass die Prüfung des Gleichheitsgrundsatzes mehr erfordert als nur die Sache, um die es geht (wichtiger sind nämlich die Gruppen, die man vergleicht). Aber das werde ich Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Prof. Dr. iur. Dr. phil. Dr. h.c. mult. Diplom-Ingenieur Diplom-Biologe Dr. med. Diplom-Soziologe Dr. theol. *Mensch*, M.A. nicht erklären müssen.
07.03.2013 18:34 Uhr
Ohne das Urteil zu lesen:

Was der Bundestag beschließt, ist Gesetz. Demhalb heißt es ja auch "Legislative".

Woran sich der Richter abturnte, ist mir nicht so recht klar, weil eine politische Entscheidung mit Gesetzeswirkung nun einmal einen Zweck verfolgt, den das Gericht nicht zu beurteilen hat.

Unabhängig davon war diese rot-grüne Ökosteuerentscheidung, ausgerechnet die Stromfresser zu subventionieren, von der Blödheit der Argumentation her kaum unterbietbar. Ein echter Witz!
07.03.2013 18:38 Uhr
@ calzone II
Zitat:
Ah, damit ist die Sache natürlich durch.

Nö. Aber Deine Behauptung, hier läge offenkundig Ungleiches vor, das man ungleich behandeln dürfe, ist ein wenig mau.
07.03.2013 18:42 Uhr
Zitat:
hier läge offenkundig Ungleiches vor


So ganz aus dem Kopf kriege ich es nicht mehr hin, aber ungleich sind die Vergleichsgruppen dann, wenn sie sich von Art und Wesen her nicht nur unerheblich unterscheiden. Das würde ich bei einer Geflügelmastanlage und einem Privathaushalt dann doch behaupten wollen. Hier ist nichts gleich, außer dass beide Strom verbrauchen. Aber der Grund dafür, der Zweck, die Masse an Energie und vieles andere ist eben nicht vergleichbar.
07.03.2013 18:42 Uhr
@ Alien0091
Zitat:
Was der Bundestag beschließt, ist Gesetz.

Stimmt. Aber wenn Du schon nicht das Urteil liest, solltest Du wenigstens die Pressemeldungen zum Thema lesen. Es geht um kein Gesetz, sondern um eine Verordnung der Bundesregierung (auch "Exekutive" genannt. Also die Gewalt, die keine Gesetze macht).

Zitat:
Woran sich der Richter abturnte, ist mir nicht so recht klar,

Das war klar.

Zitat:
weil eine politische Entscheidung mit Gesetzeswirkung nun einmal einen Zweck verfolgt, den das Gericht nicht zu beurteilen hat.

Ach. Meinst Du.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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