Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Was hältst Du davon, dass die GEZ-Gebühren für Werbung für die GEZ anstatt für gutes Fernsehprogramm ausgegeben werden? |
|
07.02.2013 19:25 Uhr |
|
|
| |
Finde ich vollkommen egal, denn ich lehne es grundsätzlich ab überhaupt vom Staat zu einem Abo gezwungen zu werden.
Wenn sollte man sich wenigstens zwischen Sky, einer Tageszeitung oder Zeitschrift oder eben dem ÖR entscheiden können, wenn der Staat schon meint er müsse seine Bürger mit kostenpflichtigen Medienangeboten Zwangsbeglücken müssen. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 20:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
07.02.2013 19:28 Uhr |
|
|
| |
Warum ein Verein Werbung braucht, wenn der Staat die Kohle für ihn eintreibt, erschließt sich mir nicht wirklich.
|
|
|
|
07.02.2013 19:48 Uhr |
|
|
| |
Viel schlimmer ist doch, daß jede Menge GEZ-Beiträge für schlechtes Fernsehprogramm ausgegeben werden. |
|
|
|
07.02.2013 20:02 Uhr |
|
|
| |
Wurde jemals schwarz-auf-weiß versprochen, die GEZ-Gebühren für gutes bzw. besseres Fernsehprogramm zu verwenden? |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 21:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
07.02.2013 20:54 Uhr |
|
|
| |
Es geht wohl darum, die gesellschaftliche Akzeptanz der GEZ zu stärken.
Mit der gleichen Logik könnte man aber auch Werbung für Steuern machen. "Schon Einkommenssteuer gezahlt? Ihr Geld für [Hier beliebige Ausgabe des Staates einsetzen.]." |
|
|
|
07.02.2013 22:32 Uhr |
|
|
| |
Heute kam übrigens meine erste Rechnung vom "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" über € 53,94. Die werde ich jetzt mal abheften und schauen, was passiert. |
|
|
|
07.02.2013 22:51 Uhr |
|
|
| |
Man kann die GEZ absolut berechtigt sehr kritisch stehen und/oder sie auch komplett ablehnen, aber die in der Fragestellung enthaltene Behauptung ist schlicht falsch: Die GEZ-Gebühren werden definitiv NICHT ANSTATT für die Programmverbesserung für die Werbung für die GEZ verwendet, sondern sie wird AUCH DAFÜR verwendet.
Und das ist nun wirklich nichts Neues, denn die "Heute schon GEZahlt?"-Werbespots kennt vermutlich jede/r von uns.
So ehrlich sollte man schon sein.. |
|
|
|
07.02.2013 23:00 Uhr |
|
|
| |
@ *Mensch*
Doch, die Beiträge treibt der Staat ein. Ich darf von der Rückseite meiner heute erhaltenen Rechnung zitieren:
"Bei Nichtzahlung können die Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können im Ordnungswidrigkeitsverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,00 EUR verhängt werden."
Auf einer Handwerkerrechnung habe ich sowas noch nie gesehen. |
|
|
|
07.02.2013 23:05 Uhr |
|
|
| |
@Pomerius
Dann hat sich das aber grundlegend geändert mit der neuen Regelung. Für die alte GEZ galt das jedenfalls noch nicht. |
|
|
|
07.02.2013 23:17 Uhr |
|
|
| |
Meinst Du echte gerichtliche Mahnbescheide, die dann in Vollstreckungsbescheide münden können, oder normale Mahnschreiben von der GEZ?
Und ja, normalerweise kommt es nicht bis zum Bußgeldverfahren. Das ist den Rundfunkanstalten meist doch zu aufwendig. Der Punkt ist: die müssen Dich nicht verklagen, sondern können in eigener Macht vollstrecken lassen. |
|
|
|
07.02.2013 23:29 Uhr |
|
|
| |
Letzteres hab ich aber noch nie erlebt, Pomerius - vermutlich auch, weil es zu aufwendig, zu teuer und zu wenig effektiv ist. Und ich meinte die ganz normalen Mahnbescheide, wie sie jeder, dem Du privat was schuldest, beantragen kann. |
|
|
|
07.02.2013 23:33 Uhr |
|
|
| |
Echte Mahnbescheide? Das finde ich höchst ungewöhnlich. Und da ging es tatsächlich um die GEZ-Gebühren und nicht um irgendwelche anderen Kosten? Und die kamen von wem? Der Landesrundfunkanstalt? |
|
|
|
07.02.2013 23:36 Uhr |
|
|
| |
Genau das, Pomerius. In dem Fall von der bayrischen.. |
|
|
|
07.02.2013 23:43 Uhr |
|
|
| |
@Â *Mensch*
Ich bin platt. Beim Bayerischen Rundfunk gehen wohl tatsächlich die Uhren anders... |
|
|
|
07.02.2013 23:49 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Letzteres hab ich aber noch nie erlebt, Pomerius - vermutlich auch, weil es zu aufwendig, zu teuer und zu wenig effektiv ist. Und ich meinte die ganz normalen Mahnbescheide, wie sie jeder, dem Du privat was schuldest, beantragen kann.
Die Landesrundfunkanstalten klagen nicht. Wenn, dann muß der Schuldner klagen und diese Verfahren werden in der Regel gewonnen. Der Rundfundgebührenstaatsvertrag bzw. jetzt der Rundfundbeitragsstaatsvertrag wurde von den Regierungschefs der Länder ratifiziert. Gewisse Klauseln, die auch uns ziemlich übel aufstossen,haben wir nicht zu verantworten, sondern wir müssen sie umsetzten. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 12.50
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|