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Was hältst Du davon, dass Pflegeeinrichtungen jetzt auch GEZ bezahlen müssen? |
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06.02.2013 11:29 Uhr |
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Ich vermute mal, dass sie sich - wie die meisten sozialen Einrichtungen - pauschal befreien lassen können.
Das hat für die Bewohner sogar Vorteile, da sie dadurch ebenfalls befreit sind, sofern sie die Mitgliedsnummer der Einrichtung angeben. |
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06.02.2013 11:30 Uhr |
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eine von vielen der GEZ-Sauereien. |
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06.02.2013 11:32 Uhr |
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Angeblich soll es nicht zu einem höheren Gebührenaufkommen kommen mit der neuen Regelung. So wurde jedenfalls groß posaunt von den Offiziellen. |
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06.02.2013 11:35 Uhr |
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Du solltest Dich evtl. erstmal besser in die Materie einlesen, Herbert, denn so, wie in der Fragestellung behauptet, stimmt es ja schlicht nicht.
Soziale Einrichtungen (auch solche der Pflege) mussten schlicht auch bisher schon GEZ-Gebühren bezahlen.
Ohne die neue Rundfunkgebühr jetzt hier verteidigen zu wollen (an der kann man zurecht sehr viel kritisieren):
Für soziale Einrichten, bzw. von diesen Betreute, bringt sie letztlich sogar Vorteile, weil sich nicht mehr jeder individuell befreien lassen muss, wenn die Einrichtung eine Befreiung hat. |
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06.02.2013 11:38 Uhr |
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Mensch, meine Schwiegermutter war in einem kirchlichen Pflegeheim. Sie hat einmal in der Gesamtkostenrechnung einen GEZ -Anteil bezahlt und für ihren Zimmerfernseher nochmal, da sie ja im Einwohnermeldeamt dort mit Adresse und Zimmernummer gemeldet war. |
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06.02.2013 11:42 Uhr |
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Wenn ihr Einkommen/ihr Rente entsprechend hoch genug war, dass eine Befreiiung nicht in Frage kommt, dann ist das ja auch korrekt, da sie ja auch in einer Pflegeeinrichtung Fernsehen oder Radio hören kann, Herbert.
Hat sich jetzt aber wie gesagt geändert, sofern die Einrichtung als solche sich befreien lassen kann, denn dann sind auch die Bewohner befreit, bzw. können sich mit EINMALIGEM Antrag befreien lassen, solange sie dort wohnen/leben.
Bisher mussten sie das immer wieder in regelmäßigen Abständen neu nachweisen, dass sie befreiungsberechtigt sind. |
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06.02.2013 11:53 Uhr |
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Warum nicht? Es gibt kaum ein profitableres Geschäft als private Pflegeeinrichtungen...
Die Bewohner müssten sich aber in der Regel befreien lassen können. |
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06.02.2013 12:05 Uhr |
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Nicht gut - die ollen Leutchen haben oft kaum mehr als die Glotze. |
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06.02.2013 12:22 Uhr |
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Finde ich richtig. Genauso wie ich es richtig finde, dass man mehr Geld für Personal ausgeben sollte. |
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06.02.2013 12:57 Uhr |
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Ich finde das ganze Zwangsgebührensystem Schrott.
WENN aber jemand mit seinem Fernseher ARD und ZDF schauen will, dann soll er natürlich auch zahlen, wenn er in einem Pflegeheim wohnt. |
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06.02.2013 14:55 Uhr |
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Prima. Je mehr Institutionen von der GEZ gequält werden, desto größer die Gegenwehr gegen den Drecks-Rundfunkbeitrag. |
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06.02.2013 15:21 Uhr |
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@Pomerius
Die Einrichtung, in der ich arbeite verwaltet auch diverse Wohnungen/Häuser, in welchen sie unseren Klienten Wohnraum zu Verfügung stellt.
Die mussten sich bisher alle individuell von der GEZ befreien lassen, wenn sie die Kriterien dafür erfüllten.
Seit 01.01.2013 sind sie nach einem einmaligen Antrag automatisch für die komplette Zeit des "bei uns Wohnens" befreit, ohne das immer wieder neu (z.B. bei ALG II-Empfänger alle 6 Monate) beantragen zu müssen - eben weil unsere Einrichtung sich befreien lassen konnte.
Das ist so gesehen definitiv eine Verbesserung zur alten GEZ-Regelung - und nach meinem Informationsstand bei allen sozialen Einrichtungen, die Menschen betreuen, möglich. |
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06.02.2013 15:29 Uhr |
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@ *Mensch*
Wenn Ihr Wohnungen verwaltet, dann sind das ganz normale: Wohnungen, genau. Hat also nix mit der Einrichtung als solcher zu tun, um die sich diese Umfrage hier dreht.
Nochmal: was meinst Du damit, daß sich Eure "Einrichtung ... befreien lassen konnte"? Aufgrund welcher Regelung? Mit welcher Begründung? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.02.2013 16:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.02.2013 17:17 Uhr |
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Zitat:Wenn Ihr Wohnungen verwaltet, dann sind das ganz normale: Wohnungen, genau. Hat also nix mit der Einrichtung als solcher zu tun, um die sich diese Umfrage hier dreht. Das ist in vielen Pflegeeinrichtungen letztlich nicht anders als bei uns, Pomerius: Die von uns Betreuten bezahlen für die Betreuung und das "Bei uns wohen dürfen" (bzw. das Staat tut es).
Zitat:Nochmal: was meinst Du damit, daß sich Eure "Einrichtung ... befreien lassen konnte"? Aufgrund welcher Regelung? Mit welcher Begründung? Worauf das genau berhut kann ich Dir leider (noich) nicht sagen, da ich das entsprechende Schreiben persönlich noch nicht gesehen habe.
Ich weiß aber, dass wir dafür eine Kundennummer bekommen haben, die wenn unsere Klienten bei ihren Befreiungsanträgen angeben, dazu führt, dass sie automatisch selbst befreit sind, denn das habe ich selbst mit einigen meiner Klienten bereits getan.
Werde mal sehen, ob ich das entsprechende Schreiben morgen oder im Laufe der Woche in die Finger bekomme, dann kann ich dazu genaueres berichten. |
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07.02.2013 15:42 Uhr |
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@Pomerius & all
Ich muss meine obigen Aussagen bzw. der "pauschalen Befreiung" leider teilweise revidieren.
Unsere Einrichtung hat heute die neueste Info von der GEZ erhalten, dass diese Befreiung nur dann gilt, wenn - ich zitiere - "in der Betriebsstätte oder der Filiale der Betreibsstätte" mindestens ein Arbeitsplatz zu Verfügung steht.
D.h. für das hier diskutierte Pflegeheim dürfte das immer noch zutreffend sein, nicht jedoch für die Wohnungen und Wohngemeinschaften, die wir (also "meine" Einrichtung) betreut. |
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07.02.2013 16:10 Uhr |
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@ *Mensch*
Danke für die Info. Ja, eine Wohnung, die von Euch betreut wird, kann keine Betriebsstätte sein. Aber Ihr habt doch sicher ein Büro oder ähnliches. Wie sieht es damit aus? |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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