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13 und 11 Monate Haft auf Bewährung für Vergewaltigung einer jungen Frau - findest Du so ein Urteil gerecht? |
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12.12.2012 17:04 Uhr |
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Für das normale Rechtempfinden ist das Strafmaß natürlich lächerlich gering und auch die Begründung trägt nicht unbedingt zu einem Verständnis bei.
Auch wenn ich gerne glauben will, das der Richter nach Aktenlage entschieden hat, bleibt trotzdem ein sehr ungutes Gefühl zurück.
Zumal Berliner Richter nicht unbedingt für harte Strafen bekannt sind. |
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12.12.2012 17:30 Uhr |
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nö.
allerdings ist der "berliner kurier" auch keine seriöse quelle ("schändertrio"), sondern verfolgt seine eigene agenda. man kann getrost davon ausgehen, dass eventuell hier entlastendes unterschlagen wird. |
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12.12.2012 17:42 Uhr |
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@ gordon
Wenn 3 Männer eine Frau gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen zwingen, dürfte nicht allzuviel Entlastendes zu Tage kommen.
Der Hauptgrund dürfte wohl das Eingeständnis der Täter sein, was dem schwer traumatisierten Opfer die Aussage erspart hat.
Bei einer derart strafrechtlich relevanten Überschreitung moralischer Grenzen ist nach meiner Auffassung eine Bewährung nicht mehr angebracht, aber einige Berliner Richter sind da sehr milde.
Ich erinnere nur an den Richter, der kürzlich in der Begründung für ein Strafmaß bei dem ein Opfer vor ein Auto gehetzt wurde und verstarb, gesagt hatte : " wäre er nicht so schnell gelaufen, hätte er überlebt " bei solchen Ansichten, ist wohl irgendwo die Bodenhaftung verloren gegangen. |
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12.12.2012 17:58 Uhr |
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Nein, ich empfinde das Urteil nicht gerecht. Drei junge Männer gehen auf eine Frau los! Das kann man durchaus härter bestrafen. Allerdings muss man auch sehen, was es bringt so eine harte Strafe auszusprechen. Jedoch: Dieses Urteil ist sicher für das Opfer ein Schlag ins Gesicht! |
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12.12.2012 18:12 Uhr |
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Nein gerecht sicher nicht und ob es dem Recht entspricht sollte noch von höherer Instanz geprüft werden. Bewährung kann es bei solchen Verbrechen nicht geben. |
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12.12.2012 18:30 Uhr |
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Nein - egal ob Migrationshintergrund oder nicht. |
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12.12.2012 18:40 Uhr |
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Nein, nicht gerecht. Im Gegenteil. Solche Urteile untergraben das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Und das fatalerweise auch noch in Berlin. Mich würde es nicht wundern, wenn in absehbarer Zeit die ersten Bürger in "Ein Mann sieht rot"-Manier bald das Recht in die eigene Hand nähmen. |
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12.12.2012 18:52 Uhr |
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In manchen Kulturen werden sogar den Gästen Frauen angeboten, hier mußten unsere "Gäste" sich noch selbst bemühen, deshalb der Strafrabatt....
Meinungsdelikte werden härter bestaft!!! |
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12.12.2012 18:53 Uhr |
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Das Urteil empfinde ich - ohne Genaueres, die Urteilsbegründung zum Beispiel, zu kennen - als extrem ungerecht. |
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12.12.2012 19:14 Uhr |
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Träumer, in welcher Welt lebst Du? |
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12.12.2012 19:18 Uhr |
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Die Frau hat die armen Jungen verführt.
Wie kann man auch nachts unverschleiert und ohne männliche Begleitung durch die Gegend marschieren. |
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12.12.2012 19:21 Uhr |
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Drei Jugendliche werden nach Jugendstafrecht verurteilt. Natürlich entspricht das nicht dem so oft beschworenen Volksempfinden, zuvorderst repräsentiert heute mal vom Berliner Kurier.
Ich kenne die Aktenlage nicht und werde mich daher im Gegensatz zu vielen anderen hier, die ja alles zu kennen scheinen, mit Wertungen zurückhalten. Nur soviel: Dass es im Jugendstrafrecht anders zugeht als bei Erwachsenen, hat gute Gründe, und darauf kann unser Rechtsstaat auch stolz sein. Und dass wie hier auch in Unkenntnis erwähnt Berliner Richter heutzutage viel milder als anderso urteilen würden, ist schlicht und ergreifend ein Gerücht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.12.2012 20:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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12.12.2012 19:23 Uhr |
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Es scheint so, als hätte man wieder den Stammtisch-Faden gefunden. |
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12.12.2012 19:58 Uhr |
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Zur Frage selbst: Das Urteil erscheint einem Stammtischbruder wie mir natürlich deutlich zu milde, selbst wenn man das jugendliche Alter der Täter berücksichtigt. Wobei Täter zwischen 18 und 21 meines Wissens aber auch optional bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können (oder spiegelt sich das bereits in der geringfügig höheren Bewährungsstrafe wider?)
Andererseits dürften in kaum einer Stadt so viele Alt-68er-Richter tätig sein wie in Berlin. Dass das verfügbare Strafmaß solche im Grunde lächerlichen Strafen für schwere Straftaten überhaupt hergibt, verwundert einen dann allerdings doch ein wenig.
Und zu dem geplanten Terroranschlag in Bonn: Ein Familienmitglied von mir, genauer gesagt meine Mutter, ist diese Woche selber mit einem vergleichbaren Nahverkehrszug gefahren, da sie zu einer medizinischen Untersuchung musste. Da macht man sich dann schon ein paar Gedanken. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.12.2012 20:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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12.12.2012 20:55 Uhr |
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Na ja, lassen wir mal die Kirche im Dorf, es sind ja nur Gewalttäter, es ist nicht so als ob die etwa Steuern hinterzogen oder gar Geld gefälscht hätten. |
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12.12.2012 21:22 Uhr |
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@ basilisk
Zitat:
Ich kenne die Aktenlage nicht und werde mich daher im Gegensatz zu vielen anderen hier, die ja alles zu kennen scheinen, mit Wertungen zurückhalten. Nur soviel: Dass es im Jugendstrafrecht anders zugeht als bei Erwachsenen, hat gute Gründe, und darauf kann unser Rechtsstaat auch stolz sein.
Wenn du darauf stolz bist, das man bei diesem Urteil wohl eher die Parameter gesucht hat, die entlastend wirken und damit dem traumatisierten Opfer mal deutlich gezeigt hat, wie die Verletzung ihrer körperlichen bzw. seelischen Unversehrtheit sanktioniert wird, kann man nur staunen.
Was bisher unbestritten ist, das 3 Männer gegen den Willen einer Frau mit ihr Sex hatten. Wenn du für diese Handlung mit Stolz die Bewährungsstrafe begrüßt, solltest du deinen moralischen Kompass vielleicht mal neu justieren.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/zwei-jahre-nach-der-tat-drei-jugendliche-wegen-missbrauchs-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt/7502428.html
" Als sie Sex ablehnte, wurde sie laut Anklage auf einen Spielplatz gedrängt, festgehalten und mehrfach vergewaltigt. Juristisch stellte sich der Fall aus Sicht der Richter nicht als Vergewaltigung, sondern als Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person dar, da die Frau unter dem Einfluss der Drogen stand. Ob sie diese zuvor, als sie eine Party besuchte, freiwillig genommen hatte oder ihr gegen ihren Willen beispielsweise K.O.-Tropfen verabreicht worden waren, ist unklar.
Die Jugendlichen haben im Prozess zugegeben, dass es auf dem Spielplatz zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau gekommen ist. "
Zitat:Und dass wie hier auch in Unkenntnis erwähnt Berliner Richter heutzutage viel milder als anderso urteilen würden, ist schlicht und ergreifend ein Gerücht.
Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen, das es an dem ist und was du hier als Gerücht bezeichnest, wohl eher gängige Praxis darstellt.
Für einen möglichen Erkenntnisgewinn empfehle ich dir das Buch von Heisig "Das Ende der Geduld " das diese Thematik recht eindrucksvoll behandelt.
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12.12.2012 21:25 Uhr |
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Viel zu gering die Strafen und dann auch noch auf Bewährung. Was sagt das den anderen Jugendlichen? Ihr könnt einmal eine Frau vergewaltigen, ohne dafür in den Knast zu wandern. Das soll abschreckend sein? Die Penner lachen darüber und geben damit noch vor ihren Freunden an. |
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FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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