Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Gauck kritisiert das Bundesverfassungsgericht.
Ist diese Kritik gerechtfertigt? |
| 1 - 20 / 20 Meinungen | |
|
|
19.10.2012 09:54 Uhr |
|
|
| |
Formal ist er im Unrecht.
Das Bundesverfassungsgericht ist nun mal dem deutschen Grunsdgesetz verpflichtet.
Und wer - in Europa betreffenden Fragen - in Karlsruhe scheitert, kann ja dann den EuGH anrufen. |
|
|
|
19.10.2012 09:55 Uhr |
|
|
| |
Genau diese Kritik nicht.
Aber ich teile durchaus massive Kritik am BVerfG. Es ist teilweise peinlich politisch, schwingt sich häufig zum Gesetzgeber auf und nimmt seine Rolle nur sehr eingeschränkt als unabhängiges Gericht war. |
|
|
|
19.10.2012 09:58 Uhr |
|
|
| |
Jein. Er lässt irgendwie außer Acht, dass das Bundesverfassungsgericht eben ein deutsches und kein europäisches Gericht ist. Daher sollte es ruhig auch mal anecken, wenn deutsches mit europäischem Recht unvereinbar zu sein scheint. Da die Politiker andere Interesse haben als die Einhaltung deutschen Rechts, ist das Gericht auch weiterhin notwendig. |
|
|
|
19.10.2012 10:05 Uhr |
|
|
| |
Diese Kritik teile ich nicht. Eurofetischist Gauck sollte lieber darauf achten, daß er keine verfassungswidrigen Gesetze durchwinkt und sich ansonsten mit Kritik an gleichrangigen Verfassungsorganen zurückhalten. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.10.2012 21:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
19.10.2012 10:06 Uhr |
|
|
| |
Das BVG soll "mehr Rücksicht auf Europa" nehmen? Also bis jetzt war mir Gauck ja recht sympatisch, seine Antrittsrede konnte ich in vielen Teilen unterschreiben, aber das ist jetzt lächerlich! das Gericht nimmt schon so sehr "Rücksicht auf Europa", daß mir schlecht wird! |
|
|
|
19.10.2012 10:07 Uhr |
|
|
| |
Kritik ist immer sehr gut.
Man kann entweder daraus lernen, oder sich über sie beschweren, aber das hat mit dem Kritiker dann nichts mehr zu tuen. |
|
|
|
19.10.2012 11:53 Uhr |
|
|
| |
Gauck sollte einmal weniger seinen Mund spitzen.
Er ist nicht Honecker. |
|
|
|
19.10.2012 15:56 Uhr |
|
|
| |
Nein, überhaupt nicht!!! Noch mehr Rücksicht auf Europa zu nehmen, hieße ja, überhaupt auf juristisches Prüfuen der Verfassungsgemäßheit zu verzichten. Es nimmt nun wirklich schon mehr als genug Rücksicht auf europäische Selbstverwirklichung deutscher "Spitzen"politiker. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.10.2012 17:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
19.10.2012 17:22 Uhr |
|
|
| |
GAUCK ist deutscher Bundespräsident und nicht europäischer und hier hätte er besser keine Empfehlung geben sollen.
Damit stimme ich auch Maledettos Meinung voll zu. |
|
|
|
19.10.2012 17:28 Uhr |
|
|
| |
So sehr ich den Bundespräsidenten schätze, hier liegt er falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, Gesetze oder auch Verträge auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen - da gibt's keinen Raum für "Europafreundlichkeit". Entweder ist etwas verfassungskonform oder eben nicht.
Wenn die Politik der Auffassung ist, man müßte etwas durchsetzen, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muß sie das offen sagen und ggf. das Grundgesetz ändern.
Was im übrigen, meiner Meinung nach, nur per Volksabstimmung gehen sollte, denn die 2/3-Mehrheit kriegen CDU/CSU und SPD bisher immer zusammen und können so auch alles mögliche da reinschreiben. |
|
|
|
19.10.2012 17:57 Uhr |
|
|
| |
es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu prüfen ob Gesetze im Einklang mit der Verfassung sind.
Völlig unabhängig davon ob sie pro oder contra europäisch sind.
Das zu kritisieren ist ungefähr so logisch
wie einen Stadtrat dafür zu kritisieren das er zu sehr auf die Kommune achtet.
Aber für Herrn Gauck ist eben immer noch der Sommer des Jahres 1989 |
|
|
|
19.10.2012 18:37 Uhr |
|
|
| |
Seine Meinung darf selbst Gauck kundtun - er sollte sich aber keinesfalls den Anschein geben, in die Gerichtsbarkeit beeinflussend eingreifen zu wollen.
|
|
|
|
21.10.2012 13:25 Uhr |
|
|
| |
Da hat sich Gauck ja einen ganz schönen Ausrutscher geleistet. Das ist wirklich keine Aussage, die dem deutschen Bundespräsidenten angemessen ist.
Als einzige Grundlage für Kritik am BVerfG dürfte Gauck das Grundgesetz dienen - dem allein er nicht zuletzt auch sein eigenes Amt verdient.
Zu seiner konkreten Aussage: Ich finde eher, dass das Gegenteil richtig ist. Das BVerfG ist mit seinen Entscheidungen zur Europapolitik äußerst zurückhaltend gewesen und am unteren Ende dessen geblieben, was das GG ihm als Entscheidungsspielraum eröffnet. Man könnte sogar sagen, dass das Gericht sich ein bisschen vor harten Entscheidungen zu Europa drückt. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.10.2012 15:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
|
| |
| 1 - 20 / 20 Meinungen | |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 11.79
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|