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Das geplante neue Wahlrecht sieht eine weitere Vergrößerung des Bundestages vor. Was sagst Du dazu? |
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18.10.2012 08:08 Uhr |
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Bin dagegen. Es sind ohnehin schon zu viele Abgeordnete. Vor allem bei der Berücksichtigung, dass die sowieso nicht frei abstimmen, sondern sich i.d.R. an die Fraktionsdisziplin halten. Da brauchen wir nicht noch zusätzliche Kosten an Abnickern. |
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18.10.2012 08:12 Uhr |
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@ Restdoler
das sehe ich genauso.
Ich hätte wetten sollen, dass da es genau so kommen würde, ahnte ich schon, als das BVerfG-Urteil kam.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.10.2012 10:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.10.2012 08:21 Uhr |
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ja unsere "Vertreter des Volkes" sichern sich ihre Rente. |
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18.10.2012 09:22 Uhr |
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Typisch. Allerdings ist mir ein aufgeblähter Bundestag immer noch lieber als ein verfassungswidriges Wahlrecht. |
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18.10.2012 09:35 Uhr |
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Ein schlechter Kompromiss, der mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Wenn man auf vollen Ausgleich der Überhangmandate setzt, dann wäre eine Verringerung der Wahlkreise angebracht. Aber die Herren und Damen schneiden sich ja nicht ins eigene Fleisch, sonst müsste womöglicvh manch einer um seinen Wahlkreis und damit um seine Zukunft bangen.
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18.10.2012 09:37 Uhr |
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Nicht gut - ich stimme Restdoler aber auch Pomerius zu.
Vielleicht hätte man sich etwas länger Gedanken zu dem Thema machen sollen, statt so etwas auf den Markt zu bringen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.10.2012 11:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.10.2012 09:46 Uhr |
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Es ist übrigens gut möglich, dass auch gegen diese neue Regelung geklagt wird, weil hier nicht hinreichend das Urteil des Verfassungsgerichts berücksichtigt wird. Das hat nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Handlungspflicht gibt, um die Zahl der Überhangmandate zu begrenzen. |
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18.10.2012 09:51 Uhr |
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Ja, das wird jetzt eine Endlosnummer. Irgendeiner mault immer. Meistens der, der seine Abgeordnetenposten flöten gehen sieht ;-)
Es hätte fast mal Sinn gemacht, das Gesetz erst mal von unabhängigen anerkannten (also nicht die Mitarbeiter in den Ministerien und beim Bundestag...) Politikwissenschaftlern und Verfassungsrechtlern entwerfen zu lassen. |
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18.10.2012 10:27 Uhr |
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Überrascht mich wenig, dass ausgerechnet DAS jetzt der einzige konsensfähige Reformvorschlag ist/war.
Dabei hätte es durchaus andere, sinnvollere gegeben. |
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18.10.2012 12:25 Uhr |
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Der Bundestag ist jetzt schon riesig und könnte gut halbiert werden. Allerdings sind die Exekutivorgane sogar noch mehr aufgebläht. Die Bundesministerien könnten um mindestens 2/3 verkleinert werden.
Die Vorgaben des BVerfG könnten ganz einfach erfüllt werden durch eine Abschaffung der Direktmandate und die Umstellung auf ein reines Verhältniswahlrecht. Der Bundestag müsste dann nicht vergrößert und könnte sogar verkleinert werden. |
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18.10.2012 13:52 Uhr |
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Schon seltsam. Auf der einen Seite sollen die MdBs den Kontakt zur Bevölkerung halten, auf der anderen Seite wird eine Vergrößerung der Wahlkreise gefordert |
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