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Steigst du bei den Diäten und Penisionen noch durch? |
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10.10.2012 08:28 Uhr |
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Ich sehe es nicht als notwendig an dies zu wissen. Zu viel kriegen die Luschen eh. |
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10.10.2012 08:43 Uhr |
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Diese konkrete Frage kann ich leider nicht beantworten. |
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10.10.2012 09:06 Uhr |
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Es gibt eine Mindestpension für Abgeordnete und je nach Dauer der Mitgliedschaft verschiedene prozentuale Zuschläge. Der Pensionsanspruch berechnet sich also nicht nach den tatsächlichen Diäten zur Zeit als MdB, sondern richtet sich prozentual an der Mindestversorgung aus, die zum Zeitpunkt seines Pensionseintritts gilt. Wie bei jedem Beamten auch.
Korrektur: Bei Beamten ist es etwas anders, da sich die Pension nicht nach der Mindestpension richtet, sondern nach Besoldungsstufe und Dienstzeit. Aber vom Prinzip her richtet sich die Pension natürlich nach dem für den Pensionseintritt maßgeblichen Wert, nicht nach einem etwaigen vorherigen Wert, der noch vor einer Besoldungserhöhung galt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.10.2012 11:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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10.10.2012 09:50 Uhr |
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@Ralf
Zitat:Gelten die auch für ihn, wenn er dann eintritt?
Da die Mindestversorgung ja mit ansteigt, klar. Er sammelt ja keine Entgeltpunkte (z.B. "500 Euro Pension für jedes Jahr als MdB"), sondern Prozentpunkte (z.B. "2.5% mehr als Mindestpension für jedes Jahr als MdB").
Zitat:Bei Beamten endet in der Regel der Erwerb höherer Ansprüche erst dann, wenn sie pensioniert werden.
Ich schrieb ja, dass der Vergleich ein wenig hinkt. Aber auch bei Beamten gibt letztendlich das Prozentprinzip, d.h. Du sammelst neben der Mindestpension pro Jahr Dienstzugehörigkeit Prozentpunkte an (kann in den einzelnen Ländern nochmal variieren). |
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10.10.2012 10:04 Uhr |
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Nein - was mich schon ankotzt ist die kurze Zeit im Amt, die man im Allgemeinen als Diätenbezieher für den vollen Pensionsanspruch braucht. |
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10.10.2012 12:38 Uhr |
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"Für die Höhe der Altersentschädigung gibt es eine Formel:
Anzahl der Jahre als MdB * o,25% der Abgeordnetenentschädigung"
Die Formel kann aber nicht stimmen.
15 Jahre MdB * 19,90 EUR (0,25% von 7.960 EUR). Das wäre dann eine Altersentschädigung von 298.50 EUR. |
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10.10.2012 12:43 Uhr |
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Vermutlich geht es eher nach Monaten, beginnend mit einer Mindestanzahl. |
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10.10.2012 13:54 Uhr |
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Zitat:"Für die Höhe der Altersentschädigung gibt es eine Formel:
Anzahl der Jahre als MdB * o,25% der Abgeordnetenentschädigung"
Die Formel kann aber nicht stimmen.
stimmt. Da ist mir ein Komma verrutscht. Sorry
Zitat:Altersentschädigung
Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.
http://www.bundestag.de/service/glossar/A/altersentsch.html |
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