Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Ist es Körperverletzung, wenn bei einem Kind Ohrlöcher gestochen werden? |
|
31.08.2012 14:18 Uhr |
|
|
| |
Gibt's auch noch 'nen Hintergrund dazu oder muss dem Umfragesteller erst in den Hinter getreten werden, damit er einen Grund hat, uns zu erklären, warum und wieso ein Gericht darüber entscheiden muss?
Meine Fresse. Schlimmer als mit Siebt- und Achtklässlern hier. |
|
|
|
31.08.2012 14:24 Uhr |
|
|
| |
Hintergrund: Amtsgericht Lichtenberg prüft heute Strafbarkeit
Gibt es dafür auch eine Quellenangabe? Zum googeln habe ich keine Lust.... |
|
|
|
31.08.2012 14:27 Uhr |
|
|
| |
Natürlich ist es das.
Da dies aber üblicherweise in einem Alter geschieht, in dem das Kind bereits einen eigenen Willen zu formulieren imstande ist, kann man wohl gewöhnlicherweise von einer Einwilligung ausgehen; was den Fall also völlig unvergleichbar macht mit dem Blutritual der Beschneidung - worauf die Umfrage ja wohl zwischen den Zeilen anspielte. |
|
|
|
31.08.2012 14:29 Uhr |
|
|
| |
Ja, ist es. |
|
|
|
31.08.2012 14:30 Uhr |
|
|
| |
Ganz klar Körperverletzung - wie auch ein Brustpiercing für die kleine Anna (5). |
|
|
|
31.08.2012 14:34 Uhr |
|
|
| |
mit der passion, mit der sich deutsche gerichte um den schniepel jüdischer oder moslemischer kinder sorgen müsste dies natürlich zwangsläufig auch verboten werden. |
|
|
|
31.08.2012 14:51 Uhr |
|
|
| |
Der Begriff der Körperverletzung ist immer dann in valider Verwendung, wenn er eine Körperverletzung ausweisen soll. Er ist erstmal kein moralisch-ethischer, sondern rein deskriptiver Begriff. Eine Körperverletzung stellt das Ohrlochstechen naturgemäß auch dann dar, wenn der Stecher vom Stechenden zum Stechen aufgefordert wird. |
|
|
|
31.08.2012 15:11 Uhr |
|
|
| |
@ Quoyle
Hier geht es um Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne und die hat natürlich eine moralisch-ethische Komponente. Eine Körperverletzungshandlung mit (wirksamer) Einwilligung erfüllt nicht den strafrechtlichen Tatbestand einer Körperverletzung. |
|
|
|
31.08.2012 15:28 Uhr |
|
|
| |
Wenn ein Arzt einem Zustimmenden den Krebs rausnimmt und dabei nach dem Stand der Wissenschaft unumgänglich auch ein wenig anderes Gewebe tangiert, stelle ich mir darunter KEINE Körperverletzung vor. |
|
|
|
31.08.2012 15:43 Uhr |
|
|
| |
Eher ja - zumal es hier wohl um eine Vierjährige ging, die die Folgen des Ohrlochstechens noch gar nicht richtig abschätzen konnte.
|
|
|
|
31.08.2012 15:47 Uhr |
|
|
| |
Kommt darauf an wie alt das "Kind" ist und ob es auf seinen Wunsch hin geschieht. Generell würde ich aber sagen, dass ein dünner Stich durch das Ohrläppchen nicht als irreversibler chirurgischer Eingriff (wie bei der dauerhaften Entfernung von Hautlappen) gelten kann. |
|
|
|
31.08.2012 17:05 Uhr |
|
|
| |
Körperverletzung ist es auf jeden Fall. Wer einem anderen gegen dessen Willen (bzw. bei Kindern gegen den Willen von deren Eltern) die Ohrläppchen durchstieße, machte sich strafbar.
Die interessantere Frage wäre: Ist es trotz Zustimmung der Eltern (und wohl auch des Kindes, wobei die Zustimmungsfähigkeit natürlich eine Altersfrage ist) eine Straftat?
Im konkreten Fall wird wohl irgendein Amtsgericht das entscheiden.
Sollte es eine Straftat sein?
Kommt darauf an. Es kann schmerzhaft sein und es hat keinerlei medizinischen Nutzen. Andererseits dürfte es im Regelfall keine irreversible Veränderung bewirken, die Ohrlöcher können auch wieder zuwachsen.
Ich würde das von der Zustimmungsfähigkeit des Kindes abhängig machen. Ohne die Grenzen jetzt genau begründen zu können, würde ich sie bei Sechsjährigen noch nicht sehen, bei Zwölfjährigen aber durchaus. Die Grenze müsste also irgendwo dazwischen liegen.
Im vorliegenden Fall wäre das Kind m. E. definitiv zu jung, das geht es nur um die aufs Kind übertragenen ästhetischen Vorstellungen der Eltern, und das sollte nicht reichen.
Bei (sagen wir) 10-Jährigen, die freiwillig zustimmen und Zustimmung der Eltern und sachgerechter Durchführung hätte ich wenig Bedenken. (Obwohl ich Ohrringe etc. sogar bei Erwachsenen nicht mag, aber das ist nur meine persönliche Meinung.)
|
|
|
|
31.08.2012 17:08 Uhr |
|
|
| |
Bei Jungs auf alle Fälle. |
|
|
|
31.08.2012 17:19 Uhr |
|
|
| |
Für dieses 4-jährige Kind haben die Eltern entschieden und ihr Kind möglicherweise nicht entsprechend vorbereitet.Durch eine Abwehrbewegung des Kindes mag es zu einer Seitendifferenz gekommen sein.Nun gefällt es den Eltern nicht,sie wollen Schadenersatz?
Nachvollziehbar wäre es eher nach meiner Meinung, wenn durch unsauberes Arbeiten eine Infektion größeren Ausmaßes entstanden wäre.
Es ist erstaunlich, womit sich Gerichte beschäftigen müssen!Da gibt es nun wahrhaftig Wichtigeres! |
|
|
|
31.08.2012 17:28 Uhr |
|
|
| |
Mich würde ein Diskussionsbeitrag des Umfragestellers hier nun aber sehr interessieren.
Ich würde gern wissen, welche Gedanken in bewegt haben, die schließlich zu dieser Umfrage geführt haben. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 2.54
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|