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Gibt es doch einen vernünftigen Weg zu einem neuen Bundestagswahlrecht ohne Aufblähung des Parlaments? |
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28.08.2012 20:50 Uhr |
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Reines Verhältniswahlrecht ohne Prozenthürde, wie in der letzten, frei gewählten Volkskammer. Die hat doch gut funktioniert. |
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28.08.2012 21:21 Uhr |
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Übernehmt einfach das Europawahlrecht: Verhältniswahl mit optional Bundesliste oder Landeslisten, ohne Wahlkreise, ohne Sperrklausel.
Evtl kann man das noch um begrenzte Schiebe-Möglichkeiten des Wählers ergänzen, sodass besonders populäre Hinterbänkler mit einigem Aufwand weiter vorrücken können, als es der Listenparteitag vorsah. |
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28.08.2012 22:17 Uhr |
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Das entspricht im Grunde dem Vorschlag der Grünen.
Ob sich die großen Parteien damit abfinden würden, daß ihre Hinterbänkler nur noch im begrenzten Umfang "sichere" Wahlkreise haben? |
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29.08.2012 04:01 Uhr |
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Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, einen zu finden.
Es muss möglich sein; in anderen Ländern geht es ja auch.
Der hier vorgeschagene Weg scheint praktikabel.
Für das Beibehalten einer Sperrklausel bin ich allerdings explizit. Die Väter und Mütter des GG hatten damit und dank ihrer Erfahrungen aus der Weimarer Republik schon einen richtigen Gedanken, finde ich.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2012 06:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.08.2012 04:18 Uhr |
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Klingt recht vernünftig.
Dass es zu einer Reform des Wahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl kommt, bezweifle ich aber. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2012 06:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.08.2012 06:26 Uhr |
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Ich habe mich jetzt nicht intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt, lehne ihn aber nach erster Durchsicht ab:
Nur noch Direktkandidaten mit absoluter Mehrheit zu berücksichtigen, wäre eine klare Bevorzugung der großen Parteien. Es liefe am Ende darauf hinaus, dass sich entweder die Wähler auf die zwei wichtigsten Parteien konzentrieren (wie im richtigen Verhältniswahlrecht) oder ein Kreis befürchten muss nicht berücksichtigt zu werden.
Das Bundestagswahlrecht hat aber aus historischen Gründen eine sehr große föderale Komponente mit Berücksichtigung aller Kreise. Hier einzelne Kreise raus zu schmeißen, halte ich definitiv für falsch und wird spätestens nach der ersten Bundestagswahl zu massiven Protesten führen. |
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29.08.2012 09:45 Uhr |
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Nur noch Direktkandidaten mit absoluter Mehrheit zu berücksichtigen...
Das ist nur dann der Fall, wenn mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt werden, als ihr von der Listenwahl zustehen (also in den Fällen, wo es heute Überhangmandate gibt).
Die Chancen für Direktkandidaten kleinerer Parteien würden sich sogar verbessern, weil niemand mehr taktische Überlegungen anstellen müßte, welcher großen Partei ein Überhangmandat zufallen könnte.
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29.08.2012 14:29 Uhr |
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Backo hat mal wieder was missverstanden, wie sol1 richtig erkannt hat. Dass die Union von den Ãœberhangmandaten nicht lassen will, der ihr langfristig einen Vorsprung sichert, kann man ja sogar verstehen. |
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29.08.2012 14:34 Uhr |
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Für den Vorschlag spricht m. E. noch folgende Überlegung. Das BVerfG hat zur Begründung seiner Entscheidung auch auf die veränderte politische Landschaft hingewiesen und hatte dabei wohl auch die Piraten im Blick.
Wenn sich die Parteienlandschaft weiter so auffächert, wird es künftig möglich sein, ein Mandat mit weniger als 20% der Erststimmen zu ergattern. Sollen wir das wollen? |
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29.08.2012 18:19 Uhr |
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Zitat:Das ist nur dann der Fall, wenn mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt werden, als ihr von der Listenwahl zustehen (also in den Fällen, wo es heute Überhangmandate gibt).
Da aber vorher niemand das entsprechende Wahlergebnis kennt, muss man erstmal davon ausgehen nur die beiden größten Parteien führten auch zum Erfolg.
Zitat:weil niemand mehr taktische Überlegungen anstellen müßte, welcher großen Partei ein Überhangmandat zufallen könnte.
Wo gab es denn solche taktischen Überlegungen? Das wäre ja lediglich bei einer Nachwahl überhaupt absehbar, denn sonst spielen da mehr Komponenten rein als möglich sind, um wenigstens eine näherungsweise Prognose zu liefern. Nichtmal die Wahlumfragen sind nach Bundesländern und Wahlkreisen aufgeschlüsselt und mindestens das wäre dafür nötig. |
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30.08.2012 11:43 Uhr |
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Würde man den genannten Vorschlag ersthaft in Erwägung ziehen, begänne sofort die Debatte über den Zuschnitt und die Anzahl der Wahlkreise.
Zudem würde es sich in vielen Wahlkreisen kaum noch lohnen, Kandidaten aufzustellen bzw. würden sich keine Kandidaten mehr finden.
Die anderen genannten Möglichkeiten (reines Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht) haben andere Nachteile, die wenigstens so gravierend sind, wie die des derzeitgen in Deutschland.
Die pragmatischste Lösung ist tatsächlich diejenige, Überhangmandate durch Ausgleichsmandate wettzumachen.
Die daraus erwachsenden Nachteile sind deutlich geringer, als bei allen anderen Lösungsvorschlägen, es wäre gesetzgeberisch leichter umzusetzen und schneller ginge es auch. |
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31.08.2012 20:50 Uhr |
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Drehen wir doch die Antwortoption, " Je weniger Abgeordnete, desto besser" einmal um 100% um.
Und auch nicht, "Keine Macht für Niemand",
sondern "Gleiche Macht für Alle!". |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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