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"Zurechnungsfähig” und 21 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für Anders Breivik - Findest Du dieses Urteil angemessen? |
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24.08.2012 16:23 Uhr |
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Es ist die in Norwegen höchstmögliche Strafe und er bekam sie mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Ich finde das in Ordnung. |
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24.08.2012 16:29 Uhr |
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Ich habe die gleiche Meinung und hoffe,es wird auch die Sicherungsverwahrung bis zu seinem Lebensende gnadenlos eingehalten,denn die abgeschlachteten Menschen sowie die Traumata der Davongekommenen und der trauernden Familien bleiben ein Leben lang! |
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24.08.2012 16:31 Uhr |
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"Zurechnungsfähig” und 21 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für Anders Breivik - Findest Du dieses Urteil angemessen?
Das Urteil empfinde ich als in Ordnung! |
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24.08.2012 16:33 Uhr |
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Angemessen. Das wird ihm hoffentlich eine Lehre sein! Strafverschärfend sollte er zusätzlich noch mit Psychotherapie gefoltert werden. |
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24.08.2012 16:36 Uhr |
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iss okay. schützt Breivik vor der Psychiatrie, in die er nicht wollte. So hiess es jedenfalls.
er wird sich noch nach der Psychiatrie sehnen, denke ich. aber iss absolut okay. |
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24.08.2012 16:36 Uhr |
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Psychotherapie FOLTERT NICHT und kostet Geld!
Der Sinn einer solchen therapeutischen Maßnahme ist bei dieser Persönlichkeit auch sehr fragwürdig! |
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24.08.2012 16:40 Uhr |
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Er hat ja doch sehr bewusst gehandelt, eine Art individueller Terrorismus. Von daher ist eine normale Strafe schon verständlich.
"Verrückt" waren seine Ansichten wohl, aber eben nicht so, dass er keinen klaren Kopf hatte. |
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24.08.2012 19:07 Uhr |
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Mord kann nur durch die Todesstrafe gesühnt werden. Alles andere ist eine Verhöhnuung des Rechts. |
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24.08.2012 20:31 Uhr |
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Ja, weil es die härteste Strafe ist die er bekommen konnte und vielleicht wird ihm in seinem nun beginnenden Lebensabend doch noch irgendwann die Einsicht kommen, dass er Furchtbares angestellt hat. |
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24.08.2012 22:32 Uhr |
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Ja das Urteil ist angemessen aber ich bin froh, daß nicht ich zu richten hatte, denn das Urteil hat den bitteren Beigeschmack eines Sieges für den Mörder. Die Unzurechnungsfähigkeit wäre für ihn die härtere Strafe gewesen aber das Gericht durfte nicht so entscheiden, wenn es von der Zurechnungsfähigkeit überzeugt war. |
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24.08.2012 22:58 Uhr |
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Es ist zwar das Urteil, das er wollte... Aber er scheint nun mal zurechnungsfähig zu sein und Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung ist da wohl die einzige Möglichkeit ihn solange wie möglich (hoffentlich für immer) hinter Gitter zu bringen. |
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25.08.2012 01:00 Uhr |
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Was mir aufgefallen ist: Keine der großen Medien in Deutschland hat erwähnt, daß er sich entschuldigt hat. Ich habs einmal in den Radio-Nachrichten gehört, aber erst mitten in der Nacht. |
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