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Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum "Buback-Mord" zu vier Jahren Haft verurteilt. Deine Meinung? |
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06.07.2012 15:56 Uhr |
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Klar, sie war schließlich Linksterroristin.
Man mus ja nun gegensteuern, wo man schon die von der anderen Seite jahrelang hat laufen lassen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.07.2012 17:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.07.2012 16:19 Uhr |
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Da ist sie aber noch ganz gut mit weggekommen.
Stefan Aust hat es schon richtig gesehen: Die RAFler schweigen über ihre Sünden von einst wie die Täter der Nazi Zeit. Vielleicht wird ihnen eines Tages ebenso die Decke weggerissen und ihre Schandtaten liegen offen für jedermann ersichtlich. |
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06.07.2012 16:47 Uhr |
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Statt endlich mal den Papst einzusperren haben sie mit Becker einen Sündenbock gefunden! |
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06.07.2012 16:50 Uhr |
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Nachdem sie schon Lebenslänglich gesessen hat der Fall des Bundesstaatsanwaltes ja auch schon zu Verurteilungen geführt hatte, hätte man das ganze jetzt auch ruhen lassen können.
Da man diese Zeit aber nicht irgendwann ruhen lassen kann, muss man immer noch was oben drauf packen, damit diese Leute nicht mal mehr ein paar Jahre am Lebensende in Freiheit verbringen können. |
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06.07.2012 17:04 Uhr |
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Wer Beihilfe zu einem Mord leistet, muss mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen. Und das Gericht hat sie für schuldig befunden und entsprechend ein Urteil gefällt. Sollte es ihr nicht passen, kann sie ja in Berufung gehen oder Revision einlegen.
Aber ich glaub das irgendwie nicht, ich denke, sie ist mit der milden Strafe ganz zufrieden. Und es kann ihr jetzt nichts Schlimmeres passieren: Ne bis in idem! |
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06.07.2012 17:10 Uhr |
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Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen? |
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06.07.2012 17:32 Uhr |
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Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt! |
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06.07.2012 17:35 Uhr |
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Das Urteil mag juristisch klar gehen. Insgesamt zeigt sich aber, dass Staat und Gesellschaft immer noch nicht mit der RAF umgehen können.
Die Akten der Aussagen von Becker beim Verfassungsschutz und selbst der Inhalt des Gandenerlasses sind auch bei diesem Prozess geheim geblieben und niemand konnte mit Beugehaft zum Reden gebracht werden.
Wenn man wrklich wissen will, wer was getan hat, dann muss man bedingungslos Amnestie gegen Aussage anbieten. Wenn man verurteilen will, dann muss man damit leben, dass Beweise und Aussagen fehlen. Über solche daher höchstens halben Urteile wird man keine Wahrheit finden können.
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06.07.2012 18:09 Uhr |
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denk einfach über dieses von dir gebrachte wort nach, Schoschone*.
in wahrheit wars millionenfach was du jetzt mit der RAF gleichzustellen versuchst und was ich dir ankreide.
hier ist kein vergleich möglich. |
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06.07.2012 18:13 Uhr |
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@Cascadeur
Moment, da hast Du mich falsch verstanden. Dutzendfach wurde in den genannten Prozessen die Anklage erhoben, es ging nicht um dutzendfache Taten. |
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06.07.2012 18:24 Uhr |
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Wenn das Urteil dazu beitragen würde das Kapitel des Wirkens und der Untaten der RAF aufzuarbeiten würde ich es sogar ohne Wenn und Aber begrüßen.Doch in dieser Beziehung sehe ich mich auch zukünftig wohl eher enttäuscht. |
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06.07.2012 20:31 Uhr |
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Ich schließe mich der Position von Prof. Michael Buback an, dem Sohn des Opfers: Es spricht sehr vieles dafür, daß sie geschossen hat. Und man hätte das auch nachweisen können, wenn man genauer ermittelt hätte. |
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